BaselAchtung – wer dieses Formular sieht, sollte die Polizei anrufen
Unter missbräuchlicher Verwendung von Hoheitszeichen und Logos anerkannter Hilfsorganisationen sammeln Spendenbetrüger Geld und Unterschriften. Manchmal dient das Formular auch nur zur Ablenkung.

- von
- Lukas Hausendorf
Darum gehts
Mit Fake-Formularen sind derzeit Spendenbetrüger in Basel unterwegs.
Die Polizei warnt, dass die Spenden-Masche auch als Vorwand für Trickdiebstähle genutzt werde.
Gemeinnützige Organisationen sammeln keine Barspenden auf der Strasse.
Nein, sie wollen nicht wirklich ein Zentrum für taubstumme Kinder bauen und im Auftrag von Handicap International sind sie ebensowenig unterwegs wie für irgendwelche anderen anerkannten Hilfsorganisationen, deren Logo sie auf dem Spendenformular tragen. Damit machen sich die angeblichen Spendensammler ebenso strafbar wie mit der Verwendung des Schweizer Kreuzes, das nur von Behörden verwendet werden darf.
Die Basler Kantonspolizei warnt vor derartigen Spendenbetrügern, die derzeit in und um Basel unterwegs seien. Es würden sich seit kurzem entsprechende Meldungen häufen, heisst es in einem Social-Media-Post der Behörde. Meist aus Rumänien stammende Personen würden Passantinnen und Passanten ansprechen, um Geld zu sammeln.
Achtung vor dem Notentrick
Dabei könne es auch sein, dass die Spendensammlung nur ein Vorwand sei für einen Trickdiebstahl, warnt die Polizei weiter. «Die Personen, welche nach Spendengeldern fragen, lenken die Spendenden im Gespräch ab und entwenden aus deren Portemonnaie Bargeld», heisst es in der Warnung. Oder sie würden vorschlagen, eine grosse Note in kleinere Noten wechseln zu gehen. Mit der grossen Note würden sie dann verschwinden, ohne je mit kleineren Noten zurückzukehren.
Auch Handicap International warnt auf ihrer Website vor Betrügern. Die Organisation würde nie Bargeld auf der Strasse sammeln. Wenn sie auf öffentlichen Plätzen präsent sei, dann nur mit Informationsständen.
Missbräuchliche Verwendung von Logos strafbar
Werden die Spendenbetrüger erwischt, was durchaus vorkommt, drohen empfindliche Strafen. So wurde etwa eine 21-jährige Rumänin vergangenen Herbst von der Baselbieter Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen Betrugs und Verstosses gegen das Markenschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen und sowie einer Busse von 800 Franken verurteilt. Sie war bereits einschlägig vorbestraft.
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