Versuchter Mord: Obergericht bestätigt Urteil gegen Schützen

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Versuchter MordObergericht bestätigt Urteil gegen Schützen

Der Schütze von Konolfingen hatte das erstinstanzliche Urteil vor das Obergericht weitergezogen. Dieses sprach ihn des versuchten Mordes für schuldig.

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In diesem Haus begann der Streit, der mit einer blutigen Schiesserei am Bahnhof Konolfingen endete. Am Mittwochabend, 18. Juli 2012, schoss dort ein 27-jähriger Mann einen 47-Jährigen nieder. Die beiden pflegten eine geschäftliche Beziehung.

In diesem Haus begann der Streit, der mit einer blutigen Schiesserei am Bahnhof Konolfingen endete. Am Mittwochabend, 18. Juli 2012, schoss dort ein 27-jähriger Mann einen 47-Jährigen nieder. Die beiden pflegten eine geschäftliche Beziehung.

Mit diesem Auto fuhr das Opfer mit einem Freund zum Haus. Nachdem die beiden das Haus betreten hatten, fielen Schüsse.

Mit diesem Auto fuhr das Opfer mit einem Freund zum Haus. Nachdem die beiden das Haus betreten hatten, fielen Schüsse.

Im Haus befindet sich ein kleiner Schlupf. Hier könnte der Täter seinem Opfer aufgelauert haben.

Im Haus befindet sich ein kleiner Schlupf. Hier könnte der Täter seinem Opfer aufgelauert haben.

Der Mazedonier, der 2012 in Konolfingen einen Geldeintreiber niederschoss, hat sich des versuchten Mordes schuldig gemacht. Zu diesem Schluss kam am Donnerstag das Obergericht und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Auch das Strafmass wurde bestätigt. Die Freiheitsstrafe von 15 Jahren ist aus Sicht des Obergerichts angemessen.

Der heute 29-jährige Mazedonier hatte einen Kosovo-Albaner niedergeschossen, der ihn wegen ausstehender Geldschulden bedrängt haben soll. Das Opfer sitzt seither im Rollstuhl. Ein weiterer Gläubiger konnte unverletzt das Weite suchen.

Kaltblütig vorgegangen

Nach Überzeugung des Obergerichts wollte der Mazedonier die beiden ihn seit längerem bedrängenden Männer aus dem Kosovo eliminieren. Dabei sei er kaltblütig vorgegangen, stellte Oberrichter Jean-Pierre Vicari bei der Urteilsbegründung fest. Er habe zunächst auf beide Opfer gezielt und mit seinen Schüssen auch Unbeteiligte am Bahnhof gefährdet. Nachdem der eine Mann habe flüchten können, habe er den anderen bis auf den Bahnhofplatz verfolgt. Dort habe er auf sein Opfer auch dann noch aus kurzer Distanz geschossen, als der Mann schon wehrlos am Boden gelegen sei. Anschliessend habe er auch noch das Portemonnaie des Opfers behändigt.

Die Verteidigung hatte geltend gemacht, der Mazedonier habe in tiefer Verzweiflung gehandelt. Den beiden Gläubigern habe er lediglich eine Abreibung verpassen wollen. Eine Strafe von maximal zehn Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sei angemessen.

Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Jahre wegen zweifachen versuchten Mordes verlangt. Doch im Fall des geflüchteten Gläubigers kam das Obergericht zum Schluss, hier könne der Mazedonier lediglich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt werden.

Lob für Vorinstanz

Die Verteidigung hatte am Mittwoch auch scharfe Kritik an der Arbeit der Vorinstanz geübt. Deren Urteil basiere auf «unbewiesenen Annahmen, falschen Schlussfolgerungen und fehlender Aktenkenntnis». Das Obergericht wies diese Kritik dezidiert zurück. Das Regionalgericht habe das Urteil «sorgfältig erarbeitet».

(sda)

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