Stellungnahme zum Verhüllungsverbot Obwalden will Chaoten an Demos demaskieren
Der Kanton Obwalden befürchtet, dass Chaoten nach wie vor an Demos randalieren, ohne von der Polizei verfolgt werden zu können, wenn eine Ausnahmeregelung beibehalten würde.
- von
- Daniela Gigor
Darum gehts
Im März des vergangenen Jahres hatte die Schweizer Bevölkerung der Initiative für ein Verhüllungsverbot zugestimmt. Der Bundesrat will das Verbot im Strafgesetzbuch umsetzen. Der Obwaldner Regierungsrat begrüsst im Grossen und Ganzen diese Umsetzung zur sogenannten Burka-Initiative.
In seiner Stellungnahme zuhanden des Bundesrats hat die Regierung aber einen Einwand. Dieser betrifft eine Ausnahmeregelung, die eine Verhüllung des Gesichts weiterhin zulassen würde, wenn sie «aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes als geboten erscheint.» Dies werde in der Praxis grosse Probleme bereiten: Die Obwaldner Regierung erwartet, dass sich viele Teilnehmende von Demonstrationen, die oftmals in Gewalt umschlagen, auf diese Ausnahme berufen würden.
Gegen die Meinung der Befürworter der Initiative
«Insbesondere bei Kundgebungen und Demonstrationen für Anliegen aus den Randbereichen des politischen Spektrums, entspricht es oft dem eigentlichen Selbstverständnis der potenziellen Kundgebungsteilnehmenden, dass sie einer staatlichen Repression unterworfen seien», schreibt die Obwaldner Regierung in ihrer Stellungnahme. Gerade während solcher Kundgebungen würden aber sehr oft Gewalttaten und Vandalenakte verübt. Es sei nahezu unmöglich, zu überprüfen, ob eine Vermummung wegen der vorliegenden Ausnahmebewilligung gerechtfertigt sei oder nicht. «Letztlich bietet die Bestimmung in dieser Art eine Legitimation, gerade das zu tun, was die Volksinitiative eigentlich unterbinden wollte.»
Ausnahme würde Arbeit der Polizei nicht erleichtern
Für die Polizei und die Strafverfolgung bedeutet dies in den Augen der Obwaldner Regierung keine Verbesserung für ihre Arbeit. Denn: Die Durchsetzung des Verbots wäre erst umsetzbar, nachdem eine Straftat begangen oder eine Straftat angedroht wurde. Ein Ziel des Verhüllungsverbots ist der Schutz der Öffentlichkeit. Darum soll zumindest die Formulierung entsprechend angepasst werden, falls der Bund an dieser Ausnahme festhalten will.