Ösi Camenzind schützt seine EPO-Dealer

Aktualisiert

Ösi Camenzind schützt seine EPO-Dealer

Der frühere Rad-Weltmeister Oscar Camenzind (36) muss die ihm auferlegte Busse von 500 Franken zahlen - weil er seine Doping-Lieferanten nicht preisgibt.

Das Bundesgericht trat auf eine Beschwerde gegen das Urteil des Schwyzer Kantonsgerichts nicht ein.

Der Strassenweltmeister von 1998 war im Jahre 2004 bei einer Doping-Kontrolle positiv auf EPO getestet worden und hierauf zurückgetreten. Das Bundesamt für Sport erstattete Strafanzeige gegen die unbekannten Hintermänner, die Camenzind das EPO geliefert hatten.

Camenzind wurde in jenem Verfahren als Zeuge einvernommen, verweigerte jedoch die Aussage und verwies auf mögliche nachteilige Folgen für ihn im Ausland. Das zuständige Bezirksamt Gersau SZ stellte das Verfahren zunächst ein, wurde aber später angewiesen, die Sache weiter zu verfolgen.

Nachdem Camenzind weiterhin nicht zur Aussage bereit war, büsste ihn der Untersuchungsrichter mit 500 Franken, da die von ihm geltend gemachten Verweigerungsgründe nicht stichhaltig seien. Die Busse wurde im vergangenen Mai vom Schwyzer Kantonsgericht bestätigt.

Camenzind gelangte ans Bundesgericht, das jedoch auf seine Beschwerde nun nicht eingetreten ist. Er hatte vor den Lausanner Richtern geltend gemacht, kantonales Prozessrecht sei falsch angewendet worden und die Busse gegen ihn haltlos; Politik und Justiz seien auf unzulässige Weise vermischt worden.

Gemäss dem höchstrichterlichen Entscheid unterliess es Camenzind, im Einzelnen darzulegen, inwiefern die beanstandete Anordnung gegen ihn verfassungswidrig sein sollte. Auf die Beschwerde sei damit mangels einer hinreichenden Begründung nicht einzutreten.

(si)

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