Zürich: Offizier wegen Kinderpornos verurteilt

Aktualisiert

ZürichOffizier wegen Kinderpornos verurteilt

Ausgerechnet ein angehender Kriminologe und Hauptmann der Schweizer Armee hat über Jahre hinweg Kinderpornographie auf seinen Computer herunter geladen. Einen wissenschaftlichen Zweck konnte auch das Obergericht darin nicht erkennen.

von
Attila Szenogrady

Mit dem heute 39-jährigen Schweizer stand am Donnerstag kein gewöhnlicher Krimineller vor dem Zürcher Obergericht. Der bis anhin nicht vorbestrafte Stadtzürcher arbeitet an der Universität Zürich in einem Forschungsbereich und studiert nebenbei Publizistik, Soziologie sowie Kriminologie. Zudem ist er Hauptmann der Schweizer Armee.

Doch seit dem 19. Februar 2009 ist alles anders. Die Polizei kontrollierte die Wohnung des angehenden Kriminologen und wurde fündig. Einerseits stellten die Fahnder 60 Gramm Marihuana sowie 36 Gramm Haschisch sicher. Andererseits eine Fülle an verbotener Pornographie der abstossenden Art.

Jahrelang abscheuliche Kinderpornographie heruntergeladen

Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeschuldigte bereits seit Ende Dezember 2002 bis zur Razzia in seiner Wohnung regelmässig verbotene Bilddateien herunter geladen hatte. In der Anklageschrift war vorwiegend von abscheulicher Kinderpornographie, aber auch von sexuellen Handlungen mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen sowie sexuellen Gewaltdarstellungen die Rede. Ueber 280 an der Zahl. Der Offizier lud auch 347 Filmdateien herunter. Ebenfalls grösstenteils Kinderpornographie.

Deckmantel Wissenschaft

Bereits im letzten Frühling verlangte der Angeklagte am Bezirksgericht Zürich einen Freispruch und machte rechtfertigende Gründe geltend. Heute Donnerstag wiederholte sich alles in einem Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht.

So würden für ihn die Bilder einen wissenschaftlichen Wert aufweisen, sagte er erneut. Er habe eine Lizenziats-Arbeit darüber schreiben wollen. Deswegen habe er ab Sommer 2007 informelle Gespräche mit drei Professoren geführt. Unter anderem mit dem Soziologen Kurt Imhof, erklärte er. Auf die Frage, weshalb er bereits Ende 2002 Kinderpornographie heruntergeladen hatte, blieb er eine Antwort allerdings schuldig.

Für das Obergericht stellte die Wissenschaft einen Deckmantel dar. Der Gerichtsvorsitzende Peter Marti nahm kein Blatt vor den Mund: „Ich kann Sie als Wissenschaftler nicht ernst nehmen", sagte er dem Armee-Offizier klar ins Gesicht. So sei bei den Dateien keine logische Einordung erkennbar, fuhr Marti fort. Mit der Folge, dass die Oberrichter den erstinstanzlichen Schuldspruch bestätigten. Auch die bedingte Geldstrafe von 180 Tagesätzen zu 40 Franken.

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