Nach SuizidversuchOpfer von Polizeieinsatz vor Richter abgeblitzt
Trotz Bauchschuss von Polizei-Sondereinheit: Die Aargauer Justizbehörden wollen keinen Sonder-Staatsanwalt einsetzen.

Ein Serbe erlitt bei einem Polizeieinsatz im Mai 2009 zwei Bauchschüsse. Bei den Aargauer Behörden ist er mit seiner Beschwerde aber abgeblitzt.
Die Strafuntersuchung wegen zwei Bauchschüssen der Polizei gegen einen Serben im Mai 2009 in Wohlen AG wird weder an einen ausserordentlichen Untersuchungsrichter noch an einen ausserordentlichen Staatsanwalt übertragen. Dies haben die Aargauer Justizbehörden entschieden.
Der damals 30-jährige Serbe war am 25. Mai 2009 durch zwei Bauchschüsse der Sondereinheit Argus der Kantonspolizei Aargau verletzt worden. Er hatte sich mit einem Rüstmesser umbringen wollen und wollte trotz Verhandlungsversuchen nicht aufgeben.
Mit Messer Polizisten bedroht
Zum Schusswaffeneinsatz kam es, weil der Mann die Polizisten mit dem Messer bedroht hatte. Die Ehefrau hatte sich mit der gemeinsamen Tochter zur Nachbarin retten können. Sie blieben unverletzt.
Das Präsidium der Beschwerdekammer in Strafsachen des Aargauer Obergerichts hat nun den Antrag auf die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts abgewiesen, teilte die Aargauer Justizbehörden am Mittwoch mit.
Das Präsidium begründete die Ablehnung damit, dass der allgemeine Einwand einer generellen Befangenheit der aargauischen Strafverfolgungsbehörden nicht in Betracht komme. Der Entscheid sei noch nicht rechtskräftig und könne beim Bundesgericht angefochten werden.
Auf das Ablehnungsgesuch gegen den Untersuchungsrichter trat die Beschwerdekammer gar nicht ein, da die Verfahren nun bei der Staatsanwaltschaft hängig sind. Diese entscheidet auch über eine gegen zwei weitere Personen eingereichte Strafanzeige.
(sda)