Referendum eingereicht – Organspende-Referendum kommt dank Massnahmegegner zustande
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UnterschriftenOrganspende-Referendum – Komitee wehrt sich gegen Verfassungsfreunde

Der Verein «Freunde der Verfassung» rühmt sich als «Zünglein an der Waage» für das erfolgreich zustande gekommene Referendum gegen die Widerspruchslösung. Das Referendumskomitee widerspricht heftig.

von
Leo Butie
Bettina Zanni
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«Es gibt keine Organisation, die sich mit einer übermächtigen Anzahl an Unterschriften hervortun kann», sagt Susanne Clauss vom Referendumskomitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung».

«Es gibt keine Organisation, die sich mit einer übermächtigen Anzahl an Unterschriften hervortun kann», sagt Susanne Clauss vom Referendumskomitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung».

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Das Referendumskomitee ist der Meinung, dass die Widerspruchslösung die Grundrechte angreift. 

Das Referendumskomitee ist der Meinung, dass die Widerspruchslösung die Grundrechte angreift.

20min/Marco Zangger
«Dank beherztem Eingreifen der Verfassungsfreunde, welche das initiierende Komitee unterstützen, dürfen wir nun einen Erfolg verkünden», rühmten sich die «Verfassungsfreunde». 

«Dank beherztem Eingreifen der Verfassungsfreunde, welche das initiierende Komitee unterstützen, dürfen wir nun einen Erfolg verkünden», rühmten sich die «Verfassungsfreunde».

20min/Marco Zangger

Darum gehts

  • Das Referendum gegen die Organspende ohne explizite Zustimmung wurde am Donnerstag eingereicht.

  • Insgesamt sind über 64’000 Unterschriften zustande gekommen.

  • «Dank beherztem Eingreifen der Verfassungsfreunde, welche das initiierende Komitee unterstützen, dürfen wir nun einen Erfolg verkünden», rühmen sich die Verfassungsfreunde.

  • «Es gibt keine Organisation, die sich mit einer übermächtigen Anzahl an Unterschriften hervortun kann», wehrt sich das Referendumskomitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung».

Mit über 64’000 Unterschriften reichte das Komitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung» das Referendum gegen die Widerspruchslösung ein. «Dank beherztem Eingreifen der Verfassungsfreunde, welche das initiierende Komitee unterstützen, dürfen wir nun einen Erfolg verkünden», rühmt sich der Verein in einer Medienmitteilung.

Weil es bei der Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende um ein Grundrechtsthema gehe, habe man beim Unterschriftensammeln ab Dezember geholfen, sagt Kampagnenleiter Sandro Meier zu 20 Minuten. «Wir waren schlussendlich das Zünglein an der Waage», behauptet er.

«Vielzahl von Organisationen hat mitgesammelt»

Das Referendumskomitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung» widerspricht heftig. Wie schon an der Pressekonferenz mitgeteilt, habe eine Vielzahl von Organisationen mitgesammelt, insbesondere seien darunter auch viele Privatpersonen gewesen, sagt Mediensprecherin Susanne Clauss. «Es gibt keine Organisation, die sich mit einer übermächtigen Anzahl an Unterschriften hervortun kann.» Auch habe das Komitee nicht mit dem Thema Impfzwang oder Impfpflicht zu tun und wolle sein Thema losgelöst von dieser Diskussion verortet wissen.

Es sei ihnen ein Kernanliegen, dass dieses Referendum politisch nicht im üblichen Links-Rechts-Schema verortet werden könne, sagt Clauss. Bereits bei der Zusammensetzung des Komitees hätten sie grossen Wert darauf gelegt, dass dieses von den Fachexperten und -expertinnen der Gebiete Medizin, Ethik und Recht und auf politischer Seite von höchstens einer Person vertreten werde. «Wir möchten hier eine breite Debatte unabhängig von politischen Lagern erreichen.»

Die Widerspruchslösung

Wer eine Transplantation benötigt, soll weniger lang auf ein Organ warten müssen. Der Bundesrat und das Parlament schlagen deshalb bei der Organspende einen Systemwechsel zur Widerspruchslösung vor: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Ohne Widerspruch dürfen nach dem Tod Organe und Gewebe entnommen werden. Bisher gilt das Umgekehrte: Eine Spende ist nur möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt (sogenannte Zustimmungslösung).

Die vorgeschlagene Änderung des Transplantationsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten», die am 22. März 2019 eingereicht wurde. Diese fordert ebenfalls die Einführung einer Widerspruchslösung, ohne aber die Rechte der Angehörigen explizit zu regeln.

Nun wurde das Referendum gegen die Gesetzesänderung ergriffen, weshalb es am 15. Mai zur Abstimmung kommt.

Mit der Gesetzesänderung wird es künftig der Fall sein, dass Personen automatisch zu Organspendern werden. «Aus unserer Sicht ist das ein schwerwiegender Paradigmenwechsel und auch verfassungswidrig», sagt Susanne Clauss, Mediensprecherin des Referendumskomitees. Damit würde das von der Verfassung gegebene Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit verloren gehen. «Der Staat erhält somit das Recht, über den eigenen Körper zu bestimmen», sagt Clauss.

Bei Swisstransplant ist man nicht der Meinung, dass die Widerspruchslösung in die Grundrechte eingreift. «Die Persönlichkeitsrechte sind weiterhin zentral», sagt Franz Immer, Direktor von Swisstransplant. Das Bundesgericht habe bereits 1997 in einem Entscheid festgelegt, dass eine Widerspruchslösung grundrechtskonform sein könne.

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