ExtremismusOstschweizer ruft auf Telegram dazu auf, Bundeshaus zu sprengen
Ein 49-jähriger Ostschweizer motiviert in einer Telegram-Gruppe mehrmals zu Gewalt am Bundesrat. Nun muss der Informatiker eine Geldstrafe von 5000 Franken bezahlen. Die Identität der Telegram-Nutzer bleibt sonst oft geheim.
- von
- Michel Eggimann
Darum gehts
In einer Telegram-Gruppe rief ein Ostschweizer zu Gewalt auf.
Er äusserte unter anderem Pläne, wie er das Bundeshaus sprengen will.
Mittels Strafbefehl wurde der Informatiker nun zu einer Geldbusse verurteilt.
Wegen einer Unachtsamkeit konnten die Ermittler die Identität des Mannes enttarnen.
«Berset und Co. auf den Stuhl und in jeden Finger einen Eisenzahnstocher reinschlagen. Nicht umlegen. Es muss wehtun und die Wahrheit muss raus ans Volk», diese Nachricht soll ein 49-jähriger Ostschweizer in einer Telegram-Gruppe mit Corona-Skeptikern und Massnahmen-Kritikern geschrieben haben. Dabei ist es nicht geblieben. Wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet, sei deutlich, dass der Mann nicht an gewaltfreien Protestformen interessiert ist. Er habe auch aufgerufen, das Bundeshaus zu sprengen. «Nein, kein Frieden. Jetzt ist es zu spät. Wir müssen alle aufstehen. Das ist Selbstverteidigung – und am besten nix sagen und das Bundeshaus mit C4 sprengen», soll eine weitere Nachricht des Informatikers sein. Bei C4 handelt es sich um die Bezeichnung eines chemisch zusammengesetzten Plastiksprengstoffs.
Der 49-Jährige habe auch genaue Pläne geäussert, wie er den Sprengstoff platzieren will. Er habe geschrieben, unauffällig im Rollstuhl hinfahren, die Lage beobachten, mit der Freundin schmusen, C4 setzen bis es rings um das Bundeshaus liege, dann nach Hause gehen und sprengen.
Identität von Telegram-Nutzern bleibt oft geheim
Von der Staatsanwaltschaft wurde der Mann mittels Strafbefehl zu einer Geldbusse verurteilt. Im Strafbefehl heisse es, dass die Nachrichten geeignet waren, den Vorsatz des Adressatenkreises zu Verbrechen oder gewalttätigen Vergehen zu wecken. Dies habe der Beschuldigte zumindest in Kauf genommen. Der vorbestrafte Ostschweizer sei deshalb schuldig und eine unbedingte Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen zu 50 Franken, also 5000 Franken insgesamt, sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft angemessen. Rechtskräftig wird das Urteil, wenn kein Einspruch erhoben wird.
Wie das «St. Galler Tagblatt» weiter schreibt, sei der Strafbefehl gegen den 49-Jährigen in der gesamten Schweiz einer der ersten seiner Art. Bisher seien Telegram-Nutzer nur in den wenigsten Fällen von den Strafverfolgungsbehörden belangt worden. Dies, weil Telegram Nachrichten verschlüssle und die Identität eines Nutzers geheim bleibe. In diesem Fall sei es den Ermittlern durch eine Unachtsamkeit des Ostschweizers gelungen, ihn zu enttarnen.
Laut einem Kenner der Szene seien in der betroffenen Telegram-Gruppe auch mehrere Polizisten. Davon habe auch der beschuldigte Informatiker selbst berichtet: «Problem Nummer eins in dieser Gruppe sind viele Spitzel des Bundes.» Trotzdem liess er sich offenbar nicht abhalten, im Messenger-Dienst offen zu Gewalt aufzurufen.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Fachstelle Frauenberatung
Online- und Einzelchatberatung für Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder
Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Dargebotene Hand, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
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