Amazon: Päckli mit Drohne liefern - das sind die Hürden

Aktualisiert

AmazonPäckli mit Drohne liefern - das sind die Hürden

Schon 2015 will Amazon Pakete mit Drohnen zustellen. Doch der Zeitplan für den Service Prime Air ist mehr als optimistisch. Ist das Ganze nicht mehr als eine PR-Aktion?

L. Frommberg
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L. Frommberg

Wenn Shopping-Muffel in letzter Sekunde noch Weihnachtsgeschenke bestellen, sollen bereits 2015 emsige Drohnen die Pakete innerhalb von 30 Minuten ans Ziel fliegen. Das zumindest plant der Online-Händler Amazon mit dem Dienst Prime Air. Gibt es dann am Heiligabend ein einziges Gesumme am Himmel?

«Ganz ehrlich: Im Grunde ist die Sache momentan nicht mehr als nur eine geschickte PR-Aktion», so ein mit der Thematik vertrauter Experte zu 20 Minuten. Bisher ist die kommerzielle Nutzung von Drohnen nämlich noch gar nicht erlaubt. Weder im Amazon-Heimatland USA noch in der Schweiz. Hierzulande gelten strenge Bestimmungen, wenn man mit den Fliegern hantiert. So muss sich die Drohne immer in Sichtweite des Piloten befinden, ausserdem darf sie nicht mehr als 30 Kilogramm wiegen (ausführliche Regeln siehe Info-Box.)

«Regulatorisch ist die Angelegenheit sehr komplex», erklärt auch Urs Holderegger, Sprecher beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). «Die Gesetzgebung müsste komplett angepasst werden.» Und dass das bis 2015 geschehe, sei extrem unwahrscheinlich.

Kommerzielle Nutzung nicht erlaubt

Auch bei der US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA)

heisst es: Neue Regeln zur kommerziellen Nutzung von Drohnen seien vor 2020 nicht geplant. In der Regel orientieren sich Luftfahrtbehörden weltweit am Vorreiter FAA.

Nicht nur regulatorisch, auch technisch gibt es noch Hürden zu überwinden. So reicht die GPS-Technik moderner Drohnen oft nicht aus, um sicher und ohne Kollision ans Ziel zu kommen. Davide Scaramuzza forscht an der Universität Zürich an Technik, die die vollautonome Drohne ermöglicht. Neben GPS-Daten greift diese auch auf Kamera- oder Lasertechnik zurück. Die Geräte schicken Daten an einen Computer, der daraus eine sichere Navigation ermöglicht – auch in Innenräumen, wenn keine Satellitentechnik greift.

«Technisch könnten wir 2015 so weit sein, dass eine Paketzulieferung möglich ist», so Scaramuzza. Momentan lägen die Probleme aber noch in der Zertifizierung der Technik, die das ermöglicht. Gerade bei den Kameras gibt es oft Bedenken von Datenschützern.

Reichweite nicht gross genug

Eine weitere Herausforderung: die Reichweite der Drohnen. «Noch gibt es nur wenige Geräte, deren Batterie so lange hält, dass sie wirklich weit fliegen können», so der Forscher. Doch die Entwicklung in dem Feld gehe so schnell voran, dass sich das Problem schon in einigen Jahren erledigt haben könnte.

Eine weitere Herausforderung: die Reichweite der Drohnen. «Noch gibt es nur wenige Geräte, deren Batterie so lange hält, dass sie wirklich weit fliegen können», so der Forscher. Doch die Entwicklung in dem Feld gehe so schnell voran, dass sich das Problem schon in einigen Jahren erledigt haben könnte.

Die Regelungen des BAZL zur Nutzung von Drohnen:

- Sofern der «Pilot» jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat, dürfen Drohnen und Flugmodelle ohne Bewilligung betrieben werden.

- Für technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen ist eine Bewilligung des BAZL erforderlich.

- Innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist der Betrieb mit Videobrillen und dergleichen gestattet, sofern ein zweiter «Operateur» den Flug überwacht.

- Ein automatisierter Flug innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist nur erlaubt, wenn dieser jederzeit in die Steuerung eingreifen kann.

- Luftaufnahmen sind zulässig, sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden. Zu beachten sind dabei auch der Schutz der Privatsphäre respektive die Vorschriften des Datenschutzgesetzes.

- Wer eine Drohne oder ein Flugmodell mit mehr als 500 Gramm Gewicht betreibt, muss bei der Haftpflich Schäden bis 1 Millionen Franken versichert haben.

- Es ist nicht gestattet, Drohnen näher als 5 Kilometer von Flughafen-Pisten entfernt fliegen zu lassen.

(Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt)

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