Fremde verkratzen Auto beim Sex – doch die Haftung greift nicht

Publiziert

DeutschlandFremde verkratzen Auto beim Sex – Parkhausbetreiber haftet nicht 

Ein Gericht in Deutschland hat entschieden, dass ein Parkhausbetreiber nicht für Schäden an einem geparkten Auto aufkommen muss, nachdem dieses von Fremden beim Sex beschädigt worden war.

1 / 4
Das Landgericht Köln hat entschieden: Parkhausbetreiber haften nicht für Schäden an Autos, die beim Sex fremder Paare entstehen.

Das Landgericht Köln hat entschieden: Parkhausbetreiber haften nicht für Schäden an Autos, die beim Sex fremder Paare entstehen.

IMAGO/Dominik Bund
Der Kläger hatte zuvor sein Auto in einem Parkhaus am Kölner Hauptbahnhof abgestellt. (Symbolbild)

Der Kläger hatte zuvor sein Auto in einem Parkhaus am Kölner Hauptbahnhof abgestellt. (Symbolbild)

IMAGO/Eibner
Danach entdeckte er Kratzer und Beulen am Auto. Ein Blick auf die Aufnahmen von Überwachungskameras offenbarte: Die Schäden wurden durch ein Pärchen verursacht, das auf dem Auto Sex hatte. (Symbolbild)

Danach entdeckte er Kratzer und Beulen am Auto. Ein Blick auf die Aufnahmen von Überwachungskameras offenbarte: Die Schäden wurden durch ein Pärchen verursacht, das auf dem Auto Sex hatte. (Symbolbild)

IMAGO/Panthermedia

Darum gehts

  • In einem kuriosen Gerichtsfall hat das Landgericht Köln gegen den Kläger entschieden.

  • Dieser parkte sein Auto am Kölner Hauptbahnhof und stellte bei seiner Rückkehr Lackschäden und Beulen fest.

  • Die Videokameras enthüllten schliesslich die Täter: Ein Pärchen hatte sich nachts auf dem Auto vergnügt.

Wer Schaden an seinem im Parkhaus abgestellten Auto erlitt, weil ein fremdes Pärchen auf der Motorhaube Sex hatte, kann den Parkhausbetreiber nicht in Haftung nehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln laut einer Mitteilung von Freitag hervor. Den Angaben zufolge scheiterte ein Kläger mit einem solchen Ansinnen. Er hatte seinen Wagen im Parkhaus des Beklagten am Kölner Hauptbahnhof abgestellt. Später stellte er unter anderem Lackschäden und Eindellungen auf der Motorhaube des Autos fest.

Tausende Franken Schaden

Wie die Auswertung von Videokameras des Parkhauses ergab, waren zwei Unbekannte nachts in das Parkhaus gekommen und hatten Sex auf der Motorhaube des Wagens. Sie verliessen nach wenigen Minuten das Parkhaus, ohne identifiziert zu werden. Der Schaden an dem Auto belief sich auf rund 4600 Franken.

Der Kläger argumentierte, dass es Aufgabe des Parkhausbetreibers sei, die Videoaufnahmen durchgehend zu beobachten und «solches Treiben» direkt zu unterbinden. Die Richter lehnten sein Begehren auf Schadenersatz jedoch ab.

Das Gericht habe keine Pflichtverletzung des Betreibers feststellen können, hiess es zur Begründung. Die Kameras seien in dem Parkhaus eher zu «präventiven Zwecken» angebracht – etwa um Parkrempler nach einem Unfall mithilfe von Autokennzeichen zu ermitteln.

Hattest du auch schon Sex in einem Parkhaus?

Eine «lückenlose» Überwachung und ein sofortiges Einschreiten seien vom Parkhausbetreiber jedoch nicht zu verlangen, entschied das Gericht weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Keine News mehr verpassen

Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.

(AFP/bho)

Deine Meinung

57 Kommentare