ZürichseeParkierverbot für grosse Boote in Zürcher Häfen
Boote, die länger als zehn und breiter als drei Meter sind, dürfen nicht mehr in Zürcher Häfen anlegen – aus statischen Gründen. Bootsbesitzer ärgern sich.
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Den Parkierschildern für Boote am Hafen Wollishofen ging es am Montag an den Kragen. Sie mussten neuen Schildern weichen, die es grossen Booten verbieten, am Hafen anzulegen. Marcel H.*, Besitzer eines solchen Bootes, ist empört: «Ich habe mittlerweile keine Chance mehr, in Zürich anzulegen.»
Nach den neusten Bestimmungen ist es in Zürcher Häfen nur noch erlaubt, mit Booten anzulegen, die eine maximale Länge von zehn Metern und eine Breite von drei Metern haben. H.s Boot ist demnach zu gross. Er sagt: «Es ist einfach nicht richtig, dass ich gleich viele Schiffssteuern bezahle wie alle anderen, mit meinem Boot aber nicht mehr erwünscht bin.» Ob man denn in der Stadt Zürich keine Gäste wolle?
Einfahren ist weiterhin erlaubt
«Der Entscheid hat mitunter auch statische Gründe», sagt Adrian Feubli, Sprecher der Stadtpolizei Zürich. Grosse Boote seien länger, breiter und schwerer und das Manövrieren brauche daher auch mehr Platz. Die Hafenanlagen sollen aber einem möglichst breiten Publikum zur Verfügung gestellt werden und nicht mit wenigen grossen Booten zugestellt sein, sagt Feubli.
Deshalb gilt in den Häfen Zürichs nun die neue Regelung. Dies bedeutet aber nicht, dass diese Häfen nicht mehr angefahren werden dürfen. «Jedes Schiff kann und darf weiterhin in die Hafenanlagen der Stadt Zürich einfahren. Personen dürfen ohne Einschränkungen aus- oder einsteigen», heisst es auf der Stapo-Website. Auch frisches Wasser auffüllen dürfe weiterhin jedes Boot – nur beim Parkieren gilt künftig die Beschränkung.
*Name der Redaktion bekannt