Fall Alain Berset Untersuchung wegen Erpressungsversuch eröffnet
Nach der versuchten Erpressung von Alain Berset stellen sich Parlamentarier hinter den Gesundheitsminister. Die SVP wirft der Justiz aber vor, Beweismittel vernichtet zu haben.
Der am vergangenen Samstag von der «Weltwoche» publik gemachte Erpressungsversuch gegenüber Bundesrat Alain Berset zieht weitere Kreise. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat aufsichtsrechtliche Abklärungen eingeleitet.
Diese sollen das Verhalten der Bundesanwaltschaft in dieser Sache klären. Das berichtete die Westschweizer Zeitung «24heures» am Montag auf ihrem Newsportal. Die Antwort der AB-BA liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
«Die AB-BA hat von der Medienberichterstattung über den Strafbefehl wegen versuchter Erpressung von Bundesrat Alain Berset Kenntnis genommen», heisst es darin. Sie habe entschieden, Abklärungen einzuleiten. Der Ausgang sei offen. «Derzeit ist schwer abschätzbar, wie lange es dauern wird, bis die Ergebnisse vorliegen.»
Vorwurf der Vertuschung
Am 21. November 2019 forderte eine Frau Alain Berset zur Zahlung von 100’000 Franken auf. Sie schickte ihm ein E-Mail, das neben persönlicher Korrespondenz auch Fotos des Bundesrates angehängt hatte. Die Frau drohte sinngemäss, das Material publik zu machen. So schrieb sie am nächsten Tag, dass auch Dritte am Erwerb der Fotos interessiert seien. Was diese genau zeigten, ist nicht bekannt.
Berset zeigte die Frau in der Folge an. Die Bundesanwaltschaft hat sie inzwischen wegen versuchter Erpressung verurteilt. Der Fall, den die «Weltwoche» online publik machte, sorgt in Bundesbern für Unruhe. Von verschiedener Seite wird nun unter anderem Kritik an der Verfahrensführung der Bundesanwaltschaft laut, die sämtliche Daten von den Handys, vom Tablet und vom Laptop der Frau löschen liess. Die «Weltwoche» wirft den Behörden gar «Vertuschung» vor.
Es sei befremdend, wie Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei Beweismittel beiseiteschafften. Dies verunmögliche eine spätere Untersuchung des Falls etwa durch die parlamentarische Aufsicht. Die Staatsanwältin des Bundes begründete das Vorgehen damit, dass die Daten dazu geeignet seien, «neuerliche, ähnlich gelagerte Delikte» zu begehen.
«Eine Affäre eines Bundesrates geht die Öffentlichkeit nichts an»
SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann sagt, einmal mehr sei die Rolle der Bundesanwaltschaft «dubios»: «Man kann nicht einfach Beweise vernichten, nur weil es einen Bundesrat betrifft.» Die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments müssten den Fall nun untersuchen.
Sie glaube jedoch nicht, dass der Fall den Gesundheitsminister, der derzeit mit der Corona-Krise stark gefordert ist, in der Ausübung seines Amtes geschwächt habe oder künftig schwächen werde. Für die Nationalrätin ist klar, dass auch Bundesräte keine Musterschüler sein müssten. «Eine Affäre eines Bundesrates geht die Öffentlichkeit nichts an.»
«Die Behörden können verbrecherische Gegenstände einziehen»
Auch CVP-Nationalrätin Marianne Binder-Keller sagt, dass viele Fragen offen seien: «Momentan weiss man nur, dass eine Erpressung gegen einen Bundesrat versucht wurde.» Gegen dieses schwere Delikt sei die Staatsanwaltschaft richtigerweise vorgegangen. «Für die jetzt auch öffentlich gestellten Fragen zum Verfahren ist die Geschäftsprüfungskommission verantwortlich, welche die Oberaufsicht über die Bundesanwaltschaft innehat. Ich begrüsse es, wenn sie in diesem Rahmen beantwortet werden.»
Für Andrea Caroni, FDP-Ständerat und Präsident der Staatspolitischen Kommission, ist die Kritik an der Bundesanwaltschaft hingegen unbegründet: «Die Behörden können verbrecherische Gegenstände einziehen.» Für das Vorgehen spreche, dass Berset auf die Behörde vertrauen könne, dass diese seine Privatsphäre schütze. «Kann er das nicht, macht ihn das leichter erpressbar.» Die Justiz würde wohl auch bei Normalbürgern so verfahren, sagt Caroni. Allerdings würde wohl der Strafbefehl weniger stark geschwärzt. «Diese lässt sich damit begründen, dass Alain Berset wegen seines Amtes in der Öffentlichkeit besonders exponiert ist.»
Caroni betont: «Was ein Bundesrat in seinem Privatleben macht, ist seine Sache, solange es ihn nicht real erpressbar macht oder er sich nicht auf eine Agentin eines fremden Geheimdienstes einlässt.» Die Tatsache, dass Berset sofort Anzeige erstattet habe, deute darauf hin, dass er nicht erpressbar gewesen sei. SP-Co-Präsident Cédric Wermuth wollte den Fall gegenüber 20 Minuten nicht kommentieren.
«Übliche Praxis»
Die Bundesanwaltschaft (BA) hält gegenüber 20 Minuten fest, dass das Vorgehen der üblichen Praxis entspreche. «Die fraglichen Daten wurden von den sichergestellten Datenträgern gelöscht, damit die Datenträger der beschuldigten Person zurückgegeben werden können. Die Daten wurden nicht komplett gelöscht und sind in den Verfahrensakten der BA weiterhin vorhanden», schreibt die BA.
Die Anonymisierung des Strafbefehls begründet die Behörde damit, dass eine öffentliche Verbreitung der gegen Berset erhobenen Behauptungen der «Verwirklichung der widerrechtlich angedrohten Nachteile» gleichkommen.