Patentschutz für biotechnische Erfindungen

Aktualisiert

Patentschutz für biotechnische Erfindungen

Innovationen auf dem Gebiet der Biotechnologie sollen einen «angemessenen» Patentschutz erhalten.

Der Bundesrat hat am Mittwoch zu diesem Zweck die Botschaft zur Revision des Patentrechts verabschiedet.

Die Revision soll das Patentrecht dem technologischen Fortschritt und den internationalen Entwicklungen der vergangenen Jahren anpassen, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte. Die Chancen der Biotechnik könnten nur ausgeschöpft werden, wenn die Erfindungen auch geschützt würden.

Der Schutz soll laut Bundesrat aber auch klare Grenzen haben. Unangemessen breiten und spekulativen Patentansprüchen werde in der Vorlage ein Riegel geschoben. Der Patentschutz für Gensequenzen etwa erstreckt sich bloss auf die in der Anmeldung angegebenen Eigenschaften.

Die Revision ist die zweite von drei Tranchen der Patentrechtsrevision. Die erste Tranche beinhaltete die Genehmigung von zwei Abkommen über das europäische Patentsystem. Sie wurde vom Parlament bereits überwiesen.

Die dritte Tranche soll die Gerichtsbarkeit in Patentsachen vereinheitlichen und eine Berufsregelung für so genannte Patentanwälte schaffen. Der Bundesrat will darüber im nächsten Jahr entscheiden.

(sda)

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