Geldstrafe kassiert: Pfleger steckt 15-Jährigen Finger in den Anus

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Geldstrafe kassiertPfleger steckt 15-Jährigen Finger in den Anus

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Pfleger der Schändung und sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen. Er leugnete die Übergriffe.

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Pfleger wegen Schändung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Pfleger wegen Schändung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Keystone/Manuel Lopez

Das Bezirksgericht Zürich sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der heute 36-jährige Mann zwei damals 15-jährigen Pflegebedürftigen im Laufe des Umlagerns einen Finger in den Anus gesteckt hat.

Es verurteilte den Pfleger zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 70 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Den Geschädigten muss er je eine Genugtuung von 1500 Franken und Prozessentschädigungen von insgesamt 13'000 Franken bezahlen.

Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 80 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken verlangt. Zudem hatte sie ein Tätigkeitsverbot für den Pfleger gefordert.

Davon sah das Gericht ab. Der Beschuldigte habe ein kollegiales Verhältnis mit den behinderten Knaben gehabt und die Tat nicht geplant. Aber ebenso wenig habe er die Grenzüberschreitung wahrgenommen.

Für sie war er «ein cooler Typ»

Vorgefallen war dies: Die beiden Jugendlichen leben in einem Zürcher Heim und teilen sich ein Zimmer. Beide leiden an einer genetischen Krankheit, bei der sich Muskeln in Fettgewebe umwandeln. Sie können nur Kopf und Arme bewegen. Regelmässig müssen sie umgelagert werden, um sich nicht wund zu liegen.

Der Pfleger war bei den Knaben beliebt, sie hielten ihn für einen «coolen Typen». Er riss Sprüche, um eine gute Stimmung herzustellen, wie er erklärte. So auch während der fraglichen Nachtwache, als er zusammen mit der Mitangeklagten das Zimmer betrat, um die Jugendlichen umzulagern.

Während den Witzen, die sich unter anderem um Einläufe drehten, steckte er unerwartet einen Finger in den Anus des einen Jungen. Der andere bat kurz darauf, dass er gedreht würde und der Pfleger drehte aus Jux das ganze Bett. Beim anschliessenden Umbetten soll er auch den Anus dieses Jugendlichen mit dem Finger penetriert haben, obwohl dieser ein Pyjama trug.

Die Übergriffe dauerten nur wenige Sekunden. Das Gericht befand, der Nachtwachenhilfe könne deshalb nicht der Vorwurf der Unterlassung gemacht werden. Sie habe keine Zeit gehabt, etwas zu verhindern.

Nicht nur «angestupst»

Die Verteidiger hatten jeweils einen Freispruch verlangt. Unter anderem deshalb, weil während der Untersuchung Fehler geschehen seien, welche die Aussagen der Geschädigten rechtlich nicht verwertbar machten. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht.

Es schenkte auch den Ausführungen des Beschuldigten keinen Glauben, der die Übergriffe leugnete. Er erklärte, die Jugendlichen nur an den Hinterbacken angestupst zu haben.

Die Verteidigung hatte auch verlangt, dass die Geschädigten für eine Befragung vor Gericht erscheinen sollten. Deshalb war der Prozess zu einem früheren Zeitpunkt bereits vertagt worden. In der Zwischenzeit waren beim Gericht Atteste eingegangen, die den Geschädigten eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an die nächste Instanz weitergezogen werden. (sda)

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