Piccard darf in Payerne abheben
Der Militärflugplatz Payerne VD kann künftig auch zivil genutzt werden.
Mit der Genehmigung der Sachpläne für diese Anlage hat der Bundesrat am Freitag die Voraussetzungen dafür geschaffen.
Eine Anpassung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt ermöglicht es, auf Militärflugplätzen auch ausserhalb der rein militärischen Betriebszeiten (07.00 bis 19.00 Uhr) zivile Flüge durchzuführen. Aus Lärmschutzgründen wird der zivile Flugbetrieb allerdings begrenzt.
Das vom Bundesrat genehmigte zivile Objektblatt des Flugplatzes Payerne legt Betriebsrahmen, Perimeter, Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung fest. Es geht von einem Potenzial von 8400 zivilen Flugbewegungen im Jahr aus. An der Erarbeitung wirkte neben Bund, Kantonen und Gemeinden auch der künftige zivile Betreiber COREB mit.
Basis für Piccards Solarflugzeug
Über das Betriebsreglement mit den operationellen Belangen der Anlage und über die Plangenehmigung wird das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in den nächsten Wochen entscheiden. Geplant sind ein Vorfeld und ein Rollfeld sowie Gebäude für die Gesellschaft Speedwings und das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU).
Im Hangar des BFU wird auch das Projekt «Solar Impulse» des Schweizer Ballonfahrers Bertrand Piccard untergebracht. Piccard wird auf dem Flugplatz Payerne ausserhalb der Öffnungszeiten Testflüge mit seinem Solarflugzeug durchführen. 2011 will er dann mit dem Gerät rund um die Welt fliegen.
11 000 Starts und Landungen von Kampfjets
Verabschiedet hat der Bundesrat auch das militärische Objektblatt des Flugplatzes Payerne. Dieses geht von jährlich bis zu 18 250 Flugbewegungen aus, 11 000 davon mit Kampfflugzeugen. Damit hiess der Bundesrat den Vorschlag der von VBS-Chef Samuel Schmid eingesetzten Kontaktgruppe gut. 2008 geht das militärische Betriebsreglement in Konsultation.
Neben den Sachplänen für Payerne hat der Bundesrat auch eine Reihe weiterer SIL-Objektblätter gutgeheissen. Genehmigt sind nun die Objektblätter von insgesamt 36 Flugplätzen in der Schweiz.
(sda)