Beschwerde eingereicht - Piratenpartei wirft Bundesrat Lügen im PMT-Abstimmungsbüchli vor

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Beschwerde eingereichtPiratenpartei wirft Bundesrat Lügen im PMT-Abstimmungsbüchli vor

In den Augen der Piratenpartei führen die Behörden im Vorfeld der Abstimmung zum PMT-Gesetz die Wählerschaft bewusst in die Irre. Nun hat die Partei offiziell Beschwerde erhoben.

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Bundesrätin Karin Keller-Sutter steht im Zentrum der Kritik der Partei.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter steht im Zentrum der Kritik der Partei.

20min/Matthias Spicher
Gemäss Jorgo Anadiadis, Präsident der Piratenpartei, kann bei Annahme des PMT «praktisch jeder» zum Gefährder werden.

Gemäss Jorgo Anadiadis, Präsident der Piratenpartei, kann bei Annahme des PMT «praktisch jeder» zum Gefährder werden.

20min/Taddeo Cerletti
Die Piratenpartei will die Annahme des umstrittenen PMT verhindern.

Die Piratenpartei will die Annahme des umstrittenen PMT verhindern.

20min/Taddeo Cerletti

Darum gehts

  • Die Piratenpartei wirft dem Bund vor, im Abstimmungsbüchli zum Terrorismusgesetz Unwahrheiten zu verbreiten.

  • Nun will sie offiziell Beschwerde wegen Verstosses gegen die Bundesverfassung erheben.

  • Der Hauptpunkt: Gemäss dem «schwammig formulierten» Gesetz könne fast jeder zum Gefährder werden.

Am 13. Juni befindet das Schweizer Stimmvolk über das Bundesgesetz zu den Polizeilichen Massnahmen gegen Terrorismus, kurz PMT. Dieses soll es den Behörden erlauben, präventiv tätig zu werden, «wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte vorliegen, dass von einer Person eine terroristische Gefahr ausgeht.» Die Möglichkeiten der Polizei umfassen dabei eine Reihe von Massnahmen wie Melde- oder Gesprächsteilnahmepflicht, Kontakt- oder Ausreiseverbot oder Hausarrest für verdächtige Personen.

Im Vorfeld warf die Piratenpartei den Behörden, insbesondere Bundesrätin Karin Keller-Sutter, vor, wiederholt Unwahrheiten zum PMT zu verbreiten. Nun fänden sich diese auch im Abstimmungsbüchlein wieder – Grund genug für die Partei, wegen Verletzung von Artikel 34 der Bundesverfassung Beschwerde einzulegen. Der entsprechende Absatz regelt die Abstimmungsfreiheit, die Garantie der freien Meinungsbildung sowie eine «unverfälschte Stimmabgabe».

Insbesondere stösst sich die Partei an der Definition der «terroristischen Aktivität». Im Gegensatz zum Nachrichtengesetz fehle der Teil, der die Bedrohung «eines bedeutenden Rechtsguts wie Leib und Leben oder die Freiheit von Personen» voraussetze. So gelte es nach der Annahme des PMT bereits als terroristische Aktivität, «Furcht und Schrecken zur Beeinflussung der staatlichen Ordnung zu verbreiten.»

«Jeder kann zum Gefährder werden»

Zudem sei die Formulierung, gemäss der die Polizei derzeit «in der Regel» erst einschreiten könne, wenn eine Person eine Straftat begangen habe, falsch: Bei schweren Verbrechen – und darum gehe es beim Terrorismus– könne der Staat selbstverständlich bereits heute präventiv einschreiten. «Mit dieser Unschärfe wird der Wähler bewusst in die Irre geführt», so die Piratenpartei in ihrem Communiqué.

Parteipräsident Jorgo Ananiadis: «Die absurd schwammige Formulierung des Gefährderbegriffs führt dazu, dass praktisch jeder bisher unbescholtene Bürger zu einem terroristischen Gefährder werden kann.» Als Beispiele nennt er «ein Klimaaktivist, eine SVP-Politikerin, ein Bundesrat der Ängste vor Terrorismus schürt und darum umfassende Überwachungsmassnahmen der Schweizer Bürger fordert.»

Für die Piratenpartei steht fest, dass «das Gesetz entweder unabsichtlich handwerklich mangelhaft ist oder der Gefährderbegriff bewusst so breit gefasst wurde, um in Zukunft unliebsame politische Gegner mundtot zu machen.» Vize-Parteipräsident Philippe Burger: «Es ist ein Skandal, dass Bundesrätin Karin Keller-Sutter seit Wochen bewusst genau diese Lügen verbreitet, die nun auch im Abstimmungsbüchlein stehen. Sind wir eine Kartoffelrepublik oder die Schweiz?»

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(trx)

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