LuzernPlüschtiere und Traumfänger werden Lastwagenchauffeur zum Verhängnis
Ein LKW-Fahrer hatte an seiner Frontscheibe Plüschtiere, einen Laptop und einen Traumfänger. Zu viel, findet die Luzerner Staatsanwaltschaft und büsst den Mann.
- von
- Lucas OreIIano
Darum gehts
Am 27. Januar wurde ein LKW-Fahrer kontrolliert. Sein Sichtfeld war durch Plüschtiere, einen Laptop und einen Traumfänger eingeschränkt.
Laut Staatsanwaltschaft befand sich der Sattelschlepper dadurch in einem nicht vorschriftsgemässen Zustand.
Der Mann wurde nun zu einer Busse von 450 Franken verurteilt, zudem muss er die Verfahrenskosten von 370 Franken bezahlen.
Namensschild, Vereinsfahne und Wimpel – Lastwagenfahrer sind bekannt dafür, dass sie die Frontscheibe ihrer Fahrzeuge gerne individuell einrichten. Zu weit gegangen ist dabei ein Chauffeur aus Osteuropa, wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, der 20 Minuten vorliegt.
Am 27. Januar 2023 fiel er nämlich auf der Reusseggstrasse in Luzern der Polizei auf. Er war mit einem Sattelschlepper und einem angehängten Sachentransportanhänger unterwegs.
Fährst du selbst Lastwagen?
In nicht vorschriftsgemässem Zustand
Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, war das Sichtfeld der Frontscheibe durch mehrere Gegenstände eingeschränkt. Nämlich durch auf der Ablage hingestellte Plüschtiere, einen Laptop, den der Fahrer in der Mitte hingestellt hatte, und einen nach unten hängenden Traumfänger.
Laut Staatsanwaltschaft befand sich der Sattelschlepper dadurch in einem nicht vorschriftsgemässen Zustand. Der Mann wurde nun zu einer Busse von 450 Franken verurteilt, zudem muss er die Verfahrenskosten von 370 Franken bezahlen. Das entspricht einem Total von 820 Franken.
Willst du es genau wissen? Deko im Lastwagen – das gilt in der Schweiz
Im Schweizer Strassenverkehrsgesetz ist festgehalten, dass Fahrzeuge nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren dürfen. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führende, Mitfahrende und andere Strassenbenützende nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden. (Artikel 29)
In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge ist Folgendes festgehalten: Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. Die Zulassungsbehörde verfügt die erforderlichen Auflagen (zusätzliche Spiegel, Mitfahrer, Begleitfahrzeug), wenn diese Bedingung bei Arbeitsmotorwagen nicht erfüllt ist. (Artikel 71a, Absatz 1)
Scheiben, die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen. An, vor oder hinter diesen Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des Führers oder der Führerin beeinträchtigen und die Lichtdurchlässigkeit auf unter 70 Prozent vermindern. Ausgenommen sind Gegenstände, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen sind oder für den Einsatz im Ordnungsdienst vorübergehend angebracht werden (z. B. Gitter), sowie Navigationsgeräte ausserhalb des Sichtkreises nach Absatz 1. (Artikel 71a, Absatz 4)
Aktivier jetzt den Zentralschweiz-Push!
Nur mit dem Zentralschweiz-Push von 20 Minuten bekommst du die aktuellsten News aus der Region Luzern, Zug, Schwyz, Uri, Nidwalden und Obwalden blitzschnell auf dein Handy geliefert.
Und so gehts: In der 20-Minuten-App tippst du rechts oben auf «Cockpit». Dort auf «Mitteilungen» und dann «Weiter». Dann markierst du bei den Regionen «Zentralschweiz», tippst noch einmal «Weiter» und dann «Bestätigen». Voilà!
Wir sind auch auf Instagram. Folg uns für Posts, Storys und Gewinnspiele aus der Region – und schick uns deine Bilder und Inputs: 20 Minuten Region Zentralschweiz.
Keine News mehr verpassen
Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.