Oster-Krawalle in St. Gallen – Zehn Krawallmacher wurden bisher verurteilt

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Oster-Krawalle in St. GallenZehn Krawallmacher wurden bisher verurteilt

Nach den heftigen Oster-Krawallen in St. Gallen konnten nun zehn beteiligte Personen verurteilt werden. Sie sind zwischen 18 und 30 Jahre alt und hauptsächlich Lehrlinge.

von
Vincent Vogler

Die Krawallnacht am Karfreitag im Überblick.

20Min

Darum gehts

  • Nach den heftigen Oster-Krawallen in St. Gallen erfasste die Polizei 80 Tatbestände.

  • Umfangreiches Videomaterial führte nun zur Verurteilung von zehn Personen.

  • Ihnen werden verschiedenste Delikte vorgeworfen.

  • Die Krawallmacher sind zwischen 18 und 30 Jahre alt und vorrangig Lehrlinge.

Es zeigten sich wüste Szenen um die Osterzeit dieses Jahres in St. Gallen: Hunderte Menschen – meist Jugendliche – versammeln sich am letzten Freitag im März und am ersten Freitag im April auf dem Roten Platz, um ihre Unzufriedenheit gegenüber der Coronamassnahmen Ausdruck zu verleihen. Schon bei der ersten Demo zeigte sich ein gewalttätiger Mob, der ein Bild der ziellosen Verwüstung hinterliess.

Am Karfreitag, eine Woche später, eskalierte die Situation dann vollends. Was zu Beginn nach einem harmonischen Protest aussah, kippte bekanntermassen im Laufe des Abends: Brennende Velos und Abfallcontainer, Molotowcocktails, Sachbeschädigungen und schwere Auseinandersetzungen mit der Polizei bleiben in Erinnerung. 19 Personen wurden verhaftet. Die Folge: Sachschaden in Höhe von 50’000 Franken und ein riesiges mediales Echo, welches über die Landesgrenzen hinaus reichte.

Gewalt, Sachbeschädigung und öffentliches Urinieren

«Wir hatten in der Nacht wenige Chaoten und die werden zur Rechenschaft gezogen werden», sagte Ralph Hurni, Kommandant der Stadtpolizei St. Gallen, damals gegenüber 20 Minuten. Es wurden knapp 80 Tatbestände erfasst und untersucht. Ein halbes Jahr später zeigt sich nun das Ergebnis: Die Stadtpolizei hat stundenlanges Videomaterial der Krawallnacht ausgewertet und dadurch zehn Personen identifiziert. Die den Tätern zugestellten Strafbefehle liegen dem «Tagblatt» vor. Wie die Zeitung daraus entnimmt, wurden drei Jugendliche, die Ende März randalierend durch die Altstadt zogen, wegen Landfriedensbruch sowie Sachbeschädigung bei einer öffentlichen Zusammenrottung verurteilt. Die Personen waren zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt.

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Zu Beginn des Karfreitags war die Stimmung in St. Gallen ausgelassen und friedlich.

Zu Beginn des Karfreitags war die Stimmung in St. Gallen ausgelassen und friedlich.

News-Scout
Mehrere Hundert Personen, vorrangig Jugendliche, versammelten sich am Roten Platz .

Mehrere Hundert Personen, vorrangig Jugendliche, versammelten sich am Roten Platz .

20Min
Später kippte die Stimmung und es kam zu schweren Auseinandersetzungen mit der Polizei.

Später kippte die Stimmung und es kam zu schweren Auseinandersetzungen mit der Polizei.

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Ihnen werden verschiedene Delikte vorgeworfen: Einer habe an das Stiftsgebäude uriniert, ein anderer eine Werbetafel zertrümmert. Der Dritte soll mit einem Flaschenwurf eine Fensterscheibe beschädigt haben. Eine vierte Person, heute 20 Jahre alt, soll in derselben Nacht mehrere Glasflaschen gegen die Einsatzkräfte der Polizei geworfen haben. Aufgrund seiner Vorstrafen wurde er zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Zuzüglich Gebühren und Auslagen muss er insgesamt 3450 Franken bezahlen.

Hauptsächlich Lehrlinge

Sechs weitere Personen wurden an den Krawallen am Karfreitag identifiziert. Sie sind zwischen 18 und 30 Jahre alt. Gemäss Strafbefehl sollen sie Glasflaschen mit voller Wucht in Richtung der Polizei geworfen und die Gesetzeshüter beleidigt haben. Somit werden sie hauptsächlich aufgrund von Landfriedensbruch sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt. Alle zehn identifizierten Personen werden vorrangig mit bedingt aufgeschobenen Geldstrafen sowie Bussen zwischen 200 und 600 Franken gebüsst.

Bei den überführten Krawallmachern handelt es sich vor allem um Lehrlinge. Ausnahmen bilden ein Schüler, ein IV-Rentner und eine arbeitslose Person. Insgesamt konnte die Polizei bisher nur zehn der 80 Tatbestände aufklären. Ob und wie viele weitere Urteile folgen, ist noch unklar. Für alle Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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