München: Polizei muss Mann Joint erstatten

Publiziert

MünchenPolizei muss Mann Joint erstatten

Die Münchner Polizei hat den Joint eines Mannes zerstört, obwohl dieser ein ärztliches Rezept dafür hatte. Jetzt muss sie ihn dafür entschädigen.

1 / 3
Kiffen in der Öffentlichkeit ist in Bayern nicht erlaubt – ausser man hat ein ärztliches Rezept dafür.

Kiffen in der Öffentlichkeit ist in Bayern nicht erlaubt – ausser man hat ein ärztliches Rezept dafür.

Keystone/Andree-noelle pot
Im Fall von Christoph N. half aber nicht einmal das. Die Beamten zerstörten seine Konsumeinheit Cannabisblüten.

Im Fall von Christoph N. half aber nicht einmal das. Die Beamten zerstörten seine Konsumeinheit Cannabisblüten.

AP/Alex Brandon
N. hat Beschwerde eingelegt – jetzt muss ihm der Staat den Joint zurückerstatten.

N. hat Beschwerde eingelegt – jetzt muss ihm der Staat den Joint zurückerstatten.

Christoph N. sass in München am Ufer der Isar und rauchte Medizinalhanf, als plötzlich zwei Zivilbeamte vor ihm standen und ihm den Joint abnehmen wollten. Obwohl er ihnen sein ärztliches Betäubungsmittelrezept zeigte, sollen sie ihn als «Junkie» beschimpft haben, wie N. der DHV Ortsgruppe München später zu Protokoll gab.

Bei der darauffolgenden Durchsuchung N.s ergab sich zwar keinerlei Hinweis auf eine Straftat. Trotzdem zerstörte einer der Polizisten die Konsumeinheit von 0,3 Gramm Cannabisblüten des Patienten.

Den Vorfall vom 11. Mai liess Christoph N. nicht auf sich sitzen und beschwerte sich bei der Dienstaufsicht. Jetzt bekam er recht. Vom Staat Bayern wird er nun mit 6,60 Euro entschädigt – den Wert des Joints. (20 Minuten)

Deine Meinung