Kanton ZugDen Strafbefehl wird er dann sehen
Die Zuger Polizei hat am Freitag mehrere Autofahrer mit vereisten Frontscheiben gestoppt. Bei einem Autofahrer war die Frontscheibe gar komplett vereist.
- von
- Gianni Walther
Darum gehts
Die Zuger Polizei hat am Freitag mehrere Gucklochfahrer gestoppt.
Ein Autofahrer (28) war gar mit einer komplett vereisten Frontscheibe unterwegs.
Drei Autofahrer müssen sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten.
Im Kanton Zug hat die Polizei am frühen Freitagmorgen mehrere Autofahrer gestoppt, die mit vereisten Scheiben unterwegs waren. Zwei Autofahrer (40 und 62) hatten in der Frontscheibe ein Guckloch freigekratzt, ein dritter Autofahrer (28) war jedoch gar mit einer komplett vereisten Frontscheibe unterwegs, teilte die Zuger Polizei mit. Bei allen Fahrern sei die Sicht stark eingeschränkt gewesen. Die drei Autofahrer müssen sich nun vor der Zuger Staatsanwaltschaft verantworten.
Wer mit vereisten oder angelaufenen Scheiben unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmende, mahnt die Polizei. «Lenkende, die so unterwegs sind, müssen neben der Strafanzeige ebenfalls mit einem Ausweisentzug rechnen. Auch droht ihnen eine hohe Busse», so die Mitteilung.
Scheiben, Rückspiegel, Lichter und Kontrollschilder müssen von Gesetzes wegen sauber gehalten werden, schreibt die Polizei weiter. Von Dächern von Autos und Anhängern darf weiter während der Fahrt kein Eis oder Schnee herunterfallen. Man soll deshalb vor der Fahrt genügend Zeit einplanen, um Fahrzeuge vom Eis zu befreien.
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