Aussteigen oder nicht?Polizist erklärt, ob du bei Stau auf der Autobahn aussteigen darfst
Auf der Autobahn kann es oft zu langen Staus kommen. Viele Reisende steigen dann aus, um sich die Beine zu vertreten. Ein Sprecher der Kantonspolizei Uri erklärt nun, ob dies erlaubt ist.
- von
- Zoé Stoller
Darum gehts
Ein News-Scout und seine Freunde befanden sich auf dem Weg ins Tessin für einen Junggesellenabschied. Am Samstagmorgen steckten die sieben Männer vor dem Gotthardtunnel im Stau. Sie entdeckten die Autobahn-Webcam und beschlossen, davor zu posieren. «Wir fanden es lustig und sind deshalb aus dem Auto gestiegen, bis zur Kamera gelaufen und haben uns davor gestellt», sagt der 20-Minuten-News-Scout. «Dann haben wir auf der Strasse noch etwas Fussball gespielt.» Sie seien sich nicht sicher gewesen, ob es erlaubt sei, während eines Staus aus dem Auto zu steigen. «Weil viele Leute draussen standen, fanden wir es aber in Ordnung», sagt er.
«Rechtlich gesehen ist das Betreten der Autobahn grundsätzlich verboten und kann mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken geahndet werden», sagt Hubert Lussmann, Pikettoffizier bei der Kantonspolizei Uri. «Bei langen Stausituationen, wenn der Verkehr zum Beispiel wegen einer Sperrung über längere Zeit stillsteht, sind unsere Einsatzkräfte im Normalfall am Ort des Ereignisses.» Die Polizei halte in diesem Fall selten an, um Bussen auszustellen.
«Wir raten aber sehr stark davon ab, aus dem Auto zu steigen. Bei der zu bildenden Rettungsgasse können Fussgängerinnen und Fussgänger eine grosse Gefahr für nahende Rettungsfahrzeuge darstellen und sich selber in sehr grosse Gefahr bringen. Somit sollte man in jedem Fall im Auto bleiben», so Lussmann. Schliesslich behinderten Personen ausserhalb der Fahrzeuge bei einer Auflösung des Staus den Verkehr nur weiter.