Basel: Polizist fotografiert Gefangene im Spital und nennt sie «huere wüescht»

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BaselPolizist fotografiert Gefangene im Spital und nennt sie «huere wüescht»

Der Kaderbeamte wurde daraufhin degradiert und versetzt. Gegen die Massnahme wehrte er sich und zog bis vor das Bundesgericht. Dieses hat nun gegen ihn geurteilt. 

von
Steve Last
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Ein Angehöriger der Kantonspolizei Basel-Stadt wurde für sein Fehlverhalten degradiert und versetzt. (Symbolbild)

Ein Angehöriger der Kantonspolizei Basel-Stadt wurde für sein Fehlverhalten degradiert und versetzt. (Symbolbild)

JSD Basel-Stadt
Als er eine Untersuchungsgefangene im Basler Unispital bewachte, machte er ein Foto von ihr und bezeichnete sie als «huere wüescht».

Als er eine Untersuchungsgefangene im Basler Unispital bewachte, machte er ein Foto von ihr und bezeichnete sie als «huere wüescht».

20min/Michael Scherrer
Der Polizist wehrte sich gegen die personalrechtliche Massnahme. Er bezeichnete sie verschiedentlich als unangebracht und dementierte sein Fehlverhalten. (Symbolbild)

Der Polizist wehrte sich gegen die personalrechtliche Massnahme. Er bezeichnete sie verschiedentlich als unangebracht und dementierte sein Fehlverhalten. (Symbolbild)

20min/Steve Last

Darum gehts

Ein langjähriger Mitarbeiter der Kantonspolizei Basel-Stadt wurde zurecht aus seiner Kaderposition gekippt und versetzt. Der Grund für seine Degradierung ist, dass er am 9. April 2017 eine Untersuchungsgefangene im Universitätsspital Basel fotografierte und sie gegenüber einem Kollegen als «huere wüescht» bezeichnete. Er zog seinen Protest gegen die Strafe bis vors Bundesgericht, wo er am 3. Juni 2022 unterlag. Die höchste Instanz bestätigte das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt, das nun rechtskräftig ist.

Der Polizist und ein Kollege hatten den Auftrag, die Frau zu bewachen, die wegen einer Virusinfektion im Spital behandelt wurde. Dabei habe er sich «aus dem Nichts» zur offenen Tür hin gelehnt und an einer Pflegerin vorbei mit seinem Handy ins Zimmer fotografiert. Als er vom Spitalpersonal konfrontiert wurde, dementierte er, fotografiert zu haben. Er habe nur auf seinem Handy gejasst. Das Gericht erachtete es als «ausgeschlossen», dass jemand mit ausgestrecktem Arm auf dem Handy spielen würde.

Verschiedene Ausreden

Der Polizist bestritt zudem, sich mit seinem Kommentar auf das Aussehen der Frau bezogen zu haben. Er machte geltend, dass er vielmehr ihren Gesundheitszustand gemeint habe – sinngemäss «sieht schei**e aus». Doch das nahm ihm das Gericht nicht ab. Das sei «realitätsfremd». «Vielmehr äusserte er sich bewusst derb und abschätzig über sie», heisst es im Urteil.

Später bestritt er auch das Foto nicht, gab aber an, die Frau zu fotografieren, damit er sie bei einem Fluchtversuch erkennen könne. Das sei schliesslich seine Pflicht. Das Gericht kam aber zu einem anderen Schluss. Denn wenn der Zoom des Handys genug war, um sie zu fotografieren, habe er sie auch von blossem Auge erkennen können.

Pflichten verletzt

Dass er die Frau, die sich in einer besonders verletzlichen Situation befand, zu seiner Belustigung fotografierte, stellt für das Gericht einen «schweren und ethisch verwerflichen Eingriff» in die Persönlichkeitsrechte der Gefangenen dar. Seine abschätzige Bemerkung über die Frau bezeichnet das Gericht als «inakzeptable Verhaltensweise eines Kaderangehörigen der Polizei». Zudem verstiess er mit seinem Handeln gegen sein Gelübde als Polizist, gegen die Treuepflicht gegenüber der Polizei und verletzte das Wertebekenntnis des Corps.

Solches Verhalten beschädige das Ansehen der Kantonspolizei und das Vertrauen der Bevölkerung in die korrekte Erfüllung der Polizeiarbeit. Der Polizist habe ein Bild abgegeben, dass einem Kadermitarbeiter der Polizei nicht gerecht werde. Jedoch hält ihm das Gericht zu Gute, dass er eine von der Polizei gesetzte Frist, sich zu bessern, ohne Beanstandungen absolvierte. Die Degradierung und die Versetzung seien allerdings geeignete Massnahmen. Sie stärkten jenen Polizeiangehörigen, «die Tag für Tag vorbildlichen Dienst leisten».

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