Polizisten auf Hundejagd
Dicke Post bekam Claudia Zimmermann. Weil sie ihren Hund frei laufen liess, hat sie eine Strafverfügung erhalten. Der Tierschutzverein hält den Leinenzwang im Kanton Schwyz für «gugus».
Am 25. Juni spazierte Claudia Zimmermann mit ihrem weissen Golden Retriever Silko (10) in Küssnacht dem Quai entlang. Der Hund sei bei Fuss gelaufen und wollte im See baden gehen, als eine Patrouille der Polizei die Anlage kontrollierte. «Sie haben ihren Wagen angehalten und sind direkt auf mich losgesteuert», ärgert sich Zimmermann. «Die Polizisten riefen mir zu: ‹Ist das ihr Hund?
Das gibt eine Busse›» so die Hundehalterin weiter. Dann hätten Diskussionen um ihre Personalien angefangen, die sie nicht bekannt geben wollte.
Am Freitag, dem 13. Juli, hat Zimmermann dann Post vom Bezirksamt erhalten. Die Busse für ihre Vergehen beträgt 250 Franken. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen von 150 Franken. «Wir haben den Auftrag die Einhaltung aller Gesetzte zu kontrollieren. Das Hundegesetz ist eines von vielen, es hat nicht allererste Priorität», sagt Hans Blum, von der Kapo Schwyz.
Dass Hunde im Kanton Schwyz in der Öffentlichkeit an der Leine gehalten werden müssen stört den Tierschutzverein Schwyz, wie Vizepräsident Claudio Protopapa bestätigt: «Der Leinenzwang ist gugus, eine artgerechte Haltung ist so nicht möglich.» Zimmermann will nun gegen die Strafverfügung Einsprache erheben.
Daniela Gigor
Klare Regeln für Hundehalter
Mit dem Einzahlungsschein für die Hundesteuer 2007 verschickte die Einwohnerkontrolle Küssnacht auch einen Verhaltenskodex für Hundehalter. Unter Punkt vier der insgesamt zwölf Regeln steht unter anderem, dass Hunde erst frei laufen gelassen werden dürfen, wenn sie jederzeit zuverlässig abgerufen werden können. Auch sollen Hunde immer im Blickfeld des Besitzers sein. «Diese Information habe ich gelesen und mich daran gehalten», sagt Zimmermann.