Sedrun GR - Post entschuldigt sich für Rolex-Verlust

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Sedrun GRPost entschuldigt sich für Rolex-Verlust

Eine auf Ricardo ersteigerte Luxusuhr kam nie beim Käufer an. Er glaubt, sie wurde bei der Post gestohlen. Diese entschuldigt sich nun.

Tabea Waser
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Tabea Waser
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Diese Rolex hat ein Uhrenfan aus Sedrun GR via Ricardo ersteigert. 

Diese Rolex hat ein Uhrenfan aus Sedrun GR via Ricardo ersteigert.

SRF
Dafür zahlte er über 8000 Franken. 

Dafür zahlte er über 8000 Franken.

SRF
Bei ihm an kam sie jedoch nie. 

Bei ihm an kam sie jedoch nie.

SRF

Darum gehts

  • Ein Bündner ersteigerte via Ricardo eine Rolex im Wert von 8000 Franken.

  • Das Paket kam bei ihm an, aber ohne Uhr.

  • Der Mann erstattete Anzeige, weil er glaubte, sie wurde aus dem Paket gestohlen.

  • Erst gab die Post an, man habe keine Unregelmässigkeiten festgestellt.

  • Nun hat die Post Strafanzeige eingereicht und sich entschuldigt.

Noch kein Happy-End: Ein Uhrenfan aus Sedrun GR hatte vergangenen Dezember für 8011 Franken via Ricardo eine alte Rolex-Herrenuhr ersteigert. Bei ihm angekommen ist allerdings nur die Verpackung, nicht die Uhr. Für den Betroffenen war klar, dass die Uhr nicht einfach rausfallen konnte. «Das bedeutet für mich, das Paket wurde von Menschenhand geöffnet, die Uhr entfernt. Alles wieder zusammengepackt und verschickt», äusserte er sich im Beitrag des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Von der Post wurde zwar der Haftungsbetrag in Höhe von 1500 Franken ausgezahlt, allerdings habe man ihm gesagt, dass es keine gesicherten Beweise für einen Diebstahl gebe. Man habe keine Unregelmässigkeiten feststellen können.

Noch immer ist die Uhr nicht aufgetaucht. Nun räumt die Post aber Fehler ein, wie das «Bündner Tagblatt» am Montag mit Verweis auf südostschweiz.ch berichtet. Laut Post hätte klar sein müssen, dass die Uhr nicht einfach verloren gegangen sei, sondern ein Diebstahl möglich sei. Immerhin sei beim Päckli im Verlaufe des Versands ein Gewichtsverlust festgestellt worden.

Gewichtsverlust von 120 Gramm

Der Gewichtsverlust lässt sich anhand eines Protokolls nachverfolgen. Dabei zeigt sich: Am Abend des 28. Dezembers, als das Paket in Fribourg aufgegeben wurde, wog es rund 960 Gramm. Im Verteilzentrum Frauenfeld gegen Mitternacht wog das Paket ebenfalls 960 Gramm, drei Stunden später in Untervaz GR wog es nur noch 840 Gramm. Es fehlen also 120 Gramm, was genau dem Gewicht der Uhr entspricht.

Wie die Post weiter ausführt, hätten die Mitarbeitenden deshalb korrekterweise nicht nur einen Suchauftrag, sondern auch die internen Ermittler benachrichtigen müssen. Dass das nicht passiert ist, sei ein Fehler. Inzwischen hat die Post Strafanzeige eingereicht und sich beim Uhrenfan aus Sedrun entschuldigt.

Fehlbare Mitarbeitende müssen für Schaden aufkommen

Wenn sich am Ende herausstellt, dass tatsächlich eine Post-Mitarbeiterin oder ein Post-Mitarbeiter die Uhr entwendet hat, wird der volle Betrag der Uhr dem Empfänger erstattet.

Auf Anfrage bei der Post zum Fall hiess es Mitte April, dass Mitarbeitende, die stehlen, bei der Post zum Glück absolute Ausnahmefälle seien. «Haben wir trotzdem Kenntnis von einem Diebstahl, ziehen wir die fehlbaren Mitarbeitenden selbstverständlich zur Rechenschaft. Wir dulden keine Straftaten. Und klar ist auch: Jeder einzelne solcher Fall ist einer zu viel und nicht im Sinne der Post», so Sprecherin Nathalie Dérobert.

In der Vergangenheit habe die Post, in Fällen, in denen Ermittlungsbehörden einen Diebstahl durch Postmitarbeitende als Tatbestand ermittelt haben, den vollen Schaden übernommen. «Dies tat die Post im Sinne einer Vorleistung, damit der Kunde rasch entschädigt wurde. Im Nachgang aber behaftete die Post die fehlbaren Mitarbeitenden (ggf. im Rahmen eines Strafverfahrens).» Denn letztendlich müssen Mitarbeitende, die eine Straftat begangen haben, für den Schaden haften und auch aufkommen.

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