BaselHarter Gerichtsentscheid – Praktikant verliert Waisenrente
Gegen einen Praktikanten, der Erfahrung für eine EFA-Ausbildung sammelte, hat ein Basler Gericht entschieden. Das Praktikum sei keine Ausbildung und nicht nötig. Die Berufserfahrung hätte er auch in einer «ordentlichen Anstellung» sammeln können. Sein Anwalt ist enttäuscht.
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Darum gehts
Einem jungen Mann, der Mitte 2021 in Basel ein Praktikum begann, wird die Waisenrente gestrichen, die er seit dem Tod eines Elternteils erhält. Das hat die Ausgleichskasse des Kantons entschieden, weil das zweijährige Praktikum nicht die Anforderungen an eine Ausbildung erfülle. Das Sozialversicherungsgericht wies eine Beschwerde des Praktikanten ab, wie in einem kürzlich publizierten Urteil steht.
Der Mann hatte zunächst eine andere Ausbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) absolviert. Danach wollte er sich in einer weiteren Ausbildung spezialisieren und einen Eidgenössischen Fachausweis (EFA) erwerben. Für die Zulassung zur Prüfung brauchte er eine viersemestrige (zweijährige) Ausbildung an einer Berufsschule sowie 18 Monate Berufserfahrung nach Erhalt des EFZ. Dazu unterschrieb er einen Praktikumsvertrag über zwei Jahre, wobei er jeweils einen Tag pro Woche an die Berufsschule ging.
Dieses Praktikum ist für Gericht keine Ausbildung
Für das Gericht gilt das nicht als Ausbildung. Es listet im Urteil zunächst auf, was in der Schweiz überhaupt als Ausbildung gilt und was nicht. Zwei Arten von Praktika werden anerkannt. Erstens, wenn es für die Zulassung zu einer Prüfung oder dem Erwerb eines Abschlusses vorgeschrieben ist. Zweitens, wenn es «faktisch geboten» ist und nicht länger als ein Jahr dauert. Beim zweijährigen Praktikum des Mannes überwiege also der «Erwerbscharakter». Der Ausbildungsbegriff werde nicht erfüllt. Die Berufserfahrung könne er auch in einer «ordentlichen Anstellung» sammeln.
Einerseits unterstellt die Rechtsprechung also, der Mann habe sich einfach einen Job suchen können, um die für die EFA-Prüfung nötige Erfahrung zu sammeln. Das Praktikum sei nicht notwendig. Andererseits hätte er aber mehr zur Schule gehen müssen, damit sein Praktikum als Ausbildung gilt. Er komme mit acht Lektionen pro Woche nicht auf die erforderlichen 20 Stunden. Deshalb habe die Ausgleichskasse zurecht die Leistungen beendet.
«Mutigeren Entscheid gewünscht»
Ist ein solcher Entscheid nicht lebensfremd? «Ja», findet der Anwalt des jungen Mannes. «Ich bin sehr enttäuscht darüber», sagt er im Gespräch mit 20 Minuten. Die Regelung diesbezüglich sei bereits in der Vergangenheit aufgeweicht worden. Ein Entscheid zugunsten seines Mandanten hätte ein weiterer Schritt in die richtige Richtung sein können.
Nun müsse der Mann mehrere Tausend Franken Ergänzungsleistungen zurückzahlen, weil der Rentenanspruch weggefallen sei. Obwohl er praktische Erfahrung sammelt und in die Berufsschule geht, wird er finanziell abgestraft. «Ich habe mir von Basel einen mutigeren Entscheid gewünscht», so der Advokat.
Hast oder hattest du Geldprobleme während der Ausbildung?
Hast du oder hat jemand, den du kennst, Probleme mit dem Job?
Hier findest du Hilfe:
Arbeit.swiss, Informationen und Adressen für Stellensuchende
Lohnforderung.ch, Rechte bei fristloser Kündigung
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147