In eigener Sache: Presserat weist Beschwerde gegen 20 Minuten ab

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In eigener SachePresserat weist Beschwerde gegen 20 Minuten ab

Ein von SVP-Nationalrat Andreas Glarner verklagter Zürcher Student beschwerte sich über die Berichterstattung von 20 Minuten. Der Schweizer Presserat weist die Klage ab.

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Der Newsroom der 20-Minuten-Redaktion.

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20 Minuten

Im März 2017 berichtete 20 Minuten über einen Prozess von SVP-Nationalrat Andreas Glarner gegen einen Zürcher Studenten («SVP-Glarner führt Feldzug gegen seine Hater» und «Student wegen Tweet gegen Glarner verurteilt»). Der Student gelangte in der Folge an den Schweizer Presserat und reichte Beschwerde gegen 20 Minuten, «Tages-Anzeiger», «Aargauer Zeitung» und Watson.ch ein, die ebenfalls über den Fall berichtet hatten.

Der Kläger machte in der Beschwerde geltend, dass die Berichte bei 20 Minuten mit der Nennung seines Alters, Wohnorts und der Verwendung der richtigen Initialen gegen die «Rechte und Pflichten der Journalisten» verstossen haben, da er durch die Berichterstattung identifizierbar sei. Zudem grenzten die Leserkommentare bei den Artikeln an üble Nachrede.

Der Schweizer Presserat weist die Beschwerde ab. Mit der Nennung von Initialen, Alter und Wohnort wurde die Privatsphäre des Klägers nicht verletzt. Die vom Studenten in den Leserkommentaren gerügte üble Nachrede stellt der Presserat in Abrede. Hier sei die Meinungsfreiheit der Kommentarschreiber höher zu gewichten.

Link zur kompletten Stellungnahme des Presserats.

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