Zürich: Private Heliflüge auf Uetliberg werden verboten

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ZürichPrivate Heliflüge auf Uetliberg werden verboten

Keine Helikopterflüge mehr auf dem Uetliberg und keine Bautätigkeiten auf der Terrasse des Uto Kulm: Dies sieht die Vorlage des Gestaltungsplans vor.

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Der Aussichtsturm auf dem Uetliberg wird ab Mittwoch kostenpflichtig.

Der Aussichtsturm auf dem Uetliberg wird ab Mittwoch kostenpflichtig.

Martin Ruetschi
Nach jahrelangem Tauziehen und heftigem Gegenwind ziehe man nun wirtschaftliche Konsequenzen, begründet Hotelier Giusep Fry den Entscheid.

Nach jahrelangem Tauziehen und heftigem Gegenwind ziehe man nun wirtschaftliche Konsequenzen, begründet Hotelier Giusep Fry den Entscheid.

Alessandro Della Bella
Der Eintrittspreis pro Person beträgt 2 Franken.

Der Eintrittspreis pro Person beträgt 2 Franken.

Dave Zangger

Nach jahrelangem juristischem Tauziehen hat die Baudirektion am Freitag den überarbeiteten Gestaltungsplan Uto Kulm öffentlich aufgelegt. Sie ist überzeugt, dass dieser «ausgewogen ist und den verschiedenen Interessen gerecht wird», wie sie in einer Mitteilung schreibt.

Neben dem Helikopterverbot und dem Bauverbot auf der Terrasse werden künftig auch die Beleuchtungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die öffentlich zugängliche Fläche ist laut Baudirektion nach wie vor gesichert.

Turmgebühr bleibt

Nicht gerüttelt wird an der von Uto-Kulm-Hotelier Giusep Fry dieses Jahr eingeführten Gebühr für die Benutzung des Aussichtsturms. Zudem darf Fry WC-Gebühren erheben.

Die Aussenflächen kann Fry temporär für Veranstaltungen nutzen. Laut Baudirektion sind die Rahmenbedingungen jedoch eng gesetzt, die Tage an denen Veranstaltungen stattfinden dürfen, sind abschliessend definiert. Durch diese konkreten Vorgaben werde die Rechtssicherheit erhöht, heisst es in der Mitteilung. So müsse nun nicht mehr bei jedem Anlass über grundlegende Regelungen verhandelt werden.

Langjähriger Rechtsstreit um den Gipfel

Über dreieinhalb Jahre sind vergangen, seit die Baudirektion den kantonalen Gestaltungsplan Uto Kulm festgesetzt hat. Dieser sollte auf dem Zürcher Hausberg Klarheit darüber schaffen, was rechtlich erlaubt ist und was nicht.

Verschiedene Umweltverbände legten jedoch Rekurs ein, weil ihrer Meinung nach der Plan dem Hotelier «allzu weit» entgegenkomme und zu wenig Rücksicht auf Natur und Landschaft nehme. Schliesslich wies das Verwaltungsgericht den Gestaltungsplan an die Baudirektion zurück.

«Im Grossen und Ganzen» zufrieden

Trotz Einschränkungen zeigt sich Grundeigentümer und Hotelier Fry mit dem nun vorgelegten überarbeiteten Gestaltungsplan «im Grossen und Ganzen» zufrieden, wie er in einer Mitteilung schreibt. Er kündigte jedoch an, innert der gegebenen Frist «konstruktive Vorschläge» einzubringen.

Skeptisch zeigte sich die Präsidentin des Vereins Pro Uetliberg, Margrith Gysel, in einer ersten Stellungnahme gegenüber der sda. Sie werde die Vorlage nun genau prüfen.

Bis zum 18. Januar darf sich jeder zum Entwurf äussern

Der Gestaltungsplan «Uto Kulm» liegt bis zum 18. Januar 2016 öffentlich auf. Bis dahin kann sich jeder und jede zum Entwurf äussern. Voraussichtlich im Frühling werden die Ergebnisse der Auflage ausgewertet und die Überarbeitung des Entwurfs abgeschlossen sein.

Für die Festsetzung des Gestaltungsplans ist die Baudirektion zuständig. Falls keine Rechtsmittel ergriffen werden, tritt der Plan voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft. (sda)

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