Niederglatt ZH: Puff-Opa muss nicht mehr hinter Gitter

Aktualisiert

Niederglatt ZHPuff-Opa muss nicht mehr hinter Gitter

Laut Obergericht hat ein in die Jahre gekommener Bordellbetreiber aus Niederglatt eine rumänische Prostituierte vergewaltigt. Mit einer bedingten Freiheitsstrafe kam er mit einem blauen Auge davon.

von
Attila Szenogrady

Der heute 71-jährige Angeklagte hinterliess vor Obergericht einen bemitleidenswerten Eindruck. Da stand ein schwerhöriger Grossvater, der kaum noch mitbekam, wie ihm geschah.

Weniger Anlass zu Mitleid gab die Vergangenheit des Angeklagten. So führte er von 2000 bis 2005 den Bordellbetrieb «Blue Line Clubs» in Niederglatt und beschäftigte dabei diverse osteuropäische Prostituierte. Einige der Frauen schafften auch illegal an.

Hohe Freiheitsstrafe drohte

Im Sommer 2003 kam der Beschuldigte in Teufels Küche. Eine 1979 geborene Rumänin meldete sich bei der Zürcher Polizei und führte aus, dass sie vom Bordellbetreiber gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sei. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich leitete darauf eine umfangreiche Strafuntersuchung gegen den beschuldigten Familienvater ein.

Als der sich im März 2010 zunächst vor dem Bezirksgericht Dielsdorf verantworten musste, drohte ihm eine hohe Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Die Anklage lastete dem Senior mehrfache Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Förderung der Prostitution und weitere Delikte an.

Teilbedingt für Vergewaltigung

Das Bezirksgericht Dielsdorf kam mangels Beweisen zu vielen Freisprüchen. Eine Vergewaltigung zulasten der rumänischen Anzeigeerstatterin sowie Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz sah es aber als erwiesen an. Die Dielsdorfer Richter setzten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr fest. Die Hälfte davon unbedingt.

Verteidiger Valentin Landmann legte Berufung ein und verlangte am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht Freispruch vom Hauptvorwurf der Vergewaltigung.

Vergeblich Impotenz geltend gemacht

Für Milieu-Anwalt Landmann lag ein denkbar einfacher Grund für die Unschuld seines Klienten vor: Er machte die medizinisch erwiesene Impotenz des Angeklagten geltend. Es sei deshalb zu keinem Geschlechtsverkehr gekommen, plädierte er. Allerdings erneut vergeblich. So war für das Obergericht nicht ersichtlich, weshalb der Angeschuldigte bereits vor acht Jahren an Impotenz gelitten haben soll. Der Referent verwies dabei auf die früheren Aussagen des Angeklagten in der Untersuchung. Damals war noch von keinen körperlichen Leiden die Rede. Er sprach damals vielmehr von Sex, mit welchem die Geschädigte einverstanden gewesen sei. Diese hatte allerdings geschildert, dass ihr Chef wie ein Tier auf sie losgegangen sei.

Bedingte Strafe

Das Obergericht bestätigte den Dielsdorfer Schuldspruch wegen Vergewaltigung. Trotzdem kam es dem Beschuldigten entgegen und setzte die ganze Strafe zur Bewährung aus, auch im Hinblick auf den massiv angeschlagenen Gesundheitszustand des heutigen Rentners. Verteidiger Landmann zeigte sich mit dem Urteil zufrieden und erklärte, dass sein Mandant den Entscheid akzeptiere.

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