St. Galler Richter: «Pyros» im Stadion sind legal

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St. Galler Richter«Pyros» im Stadion sind legal

St. Galler Richter haben sechs Basler Fussballfans freigesprochen, die bei einem Match Fackeln und Rauchkörper ins Stadion schmuggeln wollten.

Das Kreisgericht St. Gallen kam zur Auffassung, allein das Mitführen von «Pyros» sei nicht strafbar. Die sechs Fans wurden am 21. März vor dem Match FC St. Gallen gegen FC Basel beim Eingang zur AFG-Arena mit Feuerwerk und Rauchkörpern erwischt, die sie in den Unterhosen versteckt hatten. Zusammen mit weiteren Personen wurden sie im Schnellverfahren zu bedingten Geldstrafen und Bussen zwischen 400 und 1200 Franken verknurrt.

Sechs Betroffene fochten dies an und standen vor zwei Wochen in St. Gallen vor Kreisgericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz vor. Die Verteidigung forderte Freisprüche: Nur das Abbrennen von Feuerwerk sei strafbar, nicht aber das alleinige mitführen von «Pyros».

Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und sprach die sechs Angeklagten frei, wie es am Freitag mitteilte. Zwei der FCB-Fans wurden in nebensächlichen Anklagepunkten wegen Besitzes von Haschisch, einer zudem wegen Tätlichkeit verurteilt. (sda)

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