Bezirksgericht Meilen: Zugpassagier prügelt sich mit Teenagerin

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Bezirksgericht Meilen Rabiater Rentner rastet in der S-Bahn aus – das kommt ihn teuer zu stehen

Weil sich ein Rentner dran störte, dass ein 15-jähriges Mädchen die Füsse mit den Schuhen auf die Sitzbank in der S-Bahn legte, gab er ihm einen Faustschlag. Nun wird er mit 1500 Franken gebüsst.

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Der Rentner wehrte sich gegen den Strafbefehl und gelangte an das Bezirksgericht Meilen.

Der Rentner wehrte sich gegen den Strafbefehl und gelangte an das Bezirksgericht Meilen.

20min/hoh
Der 69-Jährige soll eine 15-Jährige in einer S-Bahn mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Der 69-Jährige soll eine 15-Jährige in einer S-Bahn mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

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Der Einzelrichter verdreifachte aber die Busse wegen Tätlichkeiten auf 1500 Franken.

Der Einzelrichter verdreifachte aber die Busse wegen Tätlichkeiten auf 1500 Franken.

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Darum gehts 

  • Ein Rentner hat einem Mädchen einen Faustschlag gegeben, weil es die Füsse mit den Schuhen in der S-Bahn auf den Sitz legte. 

  • Der Einzelrichter verurteilt ihn wegen Tätlichkeiten zu einer Busse von 1500 Franken. 

  • Der 69-jährige Schweizer hat vergebens für einen Freispruch plädiert. 

Der 69-jährige Schweizer war im Juni 2021 in eine S-Bahn an der Goldküste eingestiegen, wo sich ein 15-jähriges Mädchen in einem Viererabteil breitmachte: Es streckte die Füsse mit den Schuhen auf das gegenüberliegende Sitzpolster aus. «Das hat mich wütend gemacht», sagte der Beschuldigte am Prozess vor dem Bezirksgericht Meilen am Donnerstag.

Er habe das Mädchen aufgefordert, die Füsse vom Sitz zu nehmen. Als es sich weigerte, stand er auf, packte die Beine des Mädchens und versuchte, sie vom Polster zu ziehen, was ihm jedoch nicht gelang. Laut Strafbefehl liess er die Beine los, hielt sich mit beiden Händen an der Gepäckablage oberhalb der jungen Türkin fest und trat abwechselnd mit seinen Beinen und Füssen mehrmals von oben herab mit voller Wucht gegen die Beine der Geschädigten. Es kam anschliessend zu einem Gerangel, bei dem die 15-Jährige dem Rentner die Brille entriss und auf den Boden warf und er ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzte. Das Mädchen zeigte den Mann an und das Statthalteramt büsste ihn per Strafbefehl mit 500 Franken. Das liess er sich nicht gefallen und gelangte an das Bezirksgericht Meilen.

Mann leidet unter Verfolgungswahn 

Am Prozess zeigte sich schnell, dass der Rentner unter einem Verfolgungswahn leidet, ein verschrobenes Weltbild hat und einen etwas verwahrlosten Eindruck hinterlässt. Seit 30 Jahren würde er illegal überwacht, dies aufgrund eines «irreversiblen Geheimbeschlusses des Obergerichts», wie er zu Beginn der Verhandlung sagte. Zu den persönlichen Verhältnissen wollte sich der laut Strafbefehl «Wissenschaftler» nicht äussern. Nur so viel: Er bereite sich auf den nächsten Karriereschritt vor.

Auf die Frage des Richters, warum er im halb leeren Zug gerade diesen Sitz beanspruchen wollte, antwortete er: «Die Hausordnung der SBB ist klar, Füsse gehören nicht auf die Sitzbank.» Zudem habe er einen Fensterplatz gewollt. Er verlangte die Einstellung des Verfahrens und eine Sanktionierung des Teenagers durch die SBB: «Sie soll 200-mal die Hausordnung abschreiben.» Er bestritt, das Mädchen geschlagen zu haben. «Sie hat auf mich eingeprügelt und ich habe mich reflexartig verteidigt.»

Busse dreimal höher geworden 

Das kaufte ihm der Einzelrichter nicht ab: «Eine Notwehrsituation lag nicht vor.» Auch wenn sich der Teenager nicht sittlich benommen habe, könne man nicht das Recht dazu ableiten, tätlich zu werden. Gewisse Regelverstösse müsse man akzeptieren, ohne Eigenjustiz zu verüben. Der Beschuldigte habe die Konfrontation gezielt gesucht. Weiter sagte der Richter, dass der Beschuldigte trotz seines Verfolgungswahns schuldfähig sei. «Sie haben gewusst, dass das Verhalten strafbar ist», was der Rentner mit einem Kopfschütteln quittierte und sagte, dass man das türkische Mädchen und seine Sippschaft ausschaffen sollte.

Der Einzelrichter verurteilte ihn wegen Tätlichkeiten zu einer Busse von 1500 Franken, dazu kommen Gerichtsgebühren und Kosten des Vorverfahrens in der Höhe von 2080 Franken, total 3580 Franken. Ob er den Fall ans Obergericht weiterziehen wird, liess er offen. 

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