Luzern/ZugRäuber muss nach Überfallserie mehr als drei Jahre ins Gefängnis
Innerhalb von knapp drei Monaten hat ein Mann sieben Geschäfte ausgeraubt. In einem Fall blieb es bei einem Raubversuch. Nun muss der Mann ins Gefängnis.
- von
- Gianni Walther
Darum gehts
Kleiderladen und andere Verkaufsgeschäfte waren sein Ziel: Wegen mehrfachen Raubes, versuchten Raubes, räuberischer Erpressung und weiterer Delikte hat das Luzerner Kriminalgericht einen Mann (43) aus Deutschland schuldig gesprochen.
So hatte der Mann im Jahr 2016 zwischen März und Juni in Luzern, Kriens, Hochdorf und in der Stadt Zug verschiedene Verkaufsgeschäfte überfallen. Die Vorgehensweise des Mannes war bei den sieben Raubüberfällen jeweils ähnlich, wie dem Urteil des Kriminalgerichts zu entnehmen ist. So hatte der Mann bei den Überfällen eine Schreckschusspistole bei sich und forderte das Verkaufspersonal dazu auf, ihm Geld aus der Kasse zu geben. Das Geld steckte er jeweils in eine Tasche und machte sich danach aus dem Staub. Insgesamt hatte der Mann bei den Überfällen knapp 17’000 Franken erbeutet. Bei einem versuchten Überfall auf einen Tankstellenshop in der Stadt Luzern ging der Mann zudem auf die gleiche Weise vor. Er verliess das Lokal jedoch ohne Beute.
Schreckschusspistole am Wohnort sichergestellt
Für das Kriminalgericht war klar, dass es sich bei den Vorfällen jeweils um denselben Täter gehandelt haben musste. So beschrieben die betroffenen Angestellten die Tatwaffe jeweils als «silberfarben, grau oder hellbronze», heisst es im Urteil. Eine solche Schreckschusspistole wurde am Wohnort des Mannes sichergestellt. Dies sei ein wichtiges Indiz «angesichts der Tatsache, dass die meisten Faustfeuerwaffen eine dunkle bis schwarze Farbe haben.» Weiter war die Vorgehensweise jeweils ähnlich und die Beschreibungen des Personals passten auf den Mann. Und: Bei mehreren Überfällen war das Telefon des Mannes zum Tatzeitpunkt, kurz zuvor oder danach «bei einer Mobilfunkantenne in Tatortnähe eingeloggt».
Der 43-Jährige wird zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten von knapp 30’000 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung wurde eingelegt.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
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