Neues Berner Polizeigesetz: Randalierer und Fahrende habens künftig schwerer

Aktualisiert

Neues Berner PolizeigesetzRandalierer und Fahrende habens künftig schwerer

Das Berner Kantonsparlament verabschiedete am Dienstag die Totalrevision des neuen Polizeigesetzes. Was die Bürgerlichen freut, geht einigen Linken deutlich zu weit.

von
Simon Ulrich
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Veranstalter unbewilligter Demos können künftig zur Kasse gebeten werden, wenn die Kundgebung aus dem Ruder läuft. Auch Randalierer sollen die Polizeikosten solcher Demos mittragen.

Veranstalter unbewilligter Demos können künftig zur Kasse gebeten werden, wenn die Kundgebung aus dem Ruder läuft. Auch Randalierer sollen die Polizeikosten solcher Demos mittragen.

Keystone/Marcel Bieri
«Unerlaubtes Campieren auf privatem und öffentlichem Boden»: Mit dem neuen Wegweisungsgrund dürfen unerwünschte Fahrende künftig weggewiesen werden.

«Unerlaubtes Campieren auf privatem und öffentlichem Boden»: Mit dem neuen Wegweisungsgrund dürfen unerwünschte Fahrende künftig weggewiesen werden.

Keystone/str
Weiter besagt das neue Gesetz, dass die Berner Gemeinden Ausweiskontrollen nicht privaten Sicherheitsfirmen wie etwa den Broncos übertragen dürfen.

Weiter besagt das neue Gesetz, dass die Berner Gemeinden Ausweiskontrollen nicht privaten Sicherheitsfirmen wie etwa den Broncos übertragen dürfen.

Keystone/Peter Schneider

Was darf und soll die Polizei? Über dieser Frage brütete seit Montagnachmittag der Grosse Rat. Nach der ersten Lesung stand am Dienstagabend fest: Der Kanton Bern erhält voraussichtlich per 1. Januar 2019 ein totalrevidiertes Polizeigesetz.

Das stimmt Aliki Panayides, Präsidentin der Berner Sektion des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter, zufrieden. Aus Sicht des Verbandes sei vor allem erfreulich, dass Ausweiskontrollen der Polizei vorbehalten bleiben, sprich Berner Gemeinden die Kontrollen nicht Privaten überlassen dürfen. «Es war wichtig, die privaten Sicherheitsfirmen in die Schranken zu weisen. Nun ist klar geregelt, was sie dürfen und was nicht», sagt Panayides.

Randalierer zur Kasse bitten

Philipp Müller (FDP), Vizepräsident der Sicherheitskommission (SiK), schätzt dagegen, dass neu alle Gemeinden einen Pauschalbeitrag an die Interventionskosten bezahlen müssen. Dies vereinfache die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden. «Für die Polizei verringert sich der administrative Aufwand dadurch erheblich», sagt Müller.

Genauso begrüsst der FDP-Grossrat, dass es den Gemeinden künftig erlaubt ist, bei unbewilligten, aus dem Ruder laufenden Demonstrationen die Polizeikosten auf die Veranstalter und einzelne Randalierer abzuwälzen. «Es wurde höchste Zeit, dass auch hier das Verursacher-Prinzip eingeführt wird und Randalierer zur Kasse gebeten werden können», stellt Müller klar. Im Übrigen sei bereits das Bundesgericht Anfang 2017 zum Schluss gekommen, dass dies zulässig sei.

«Gravierende Schönheitsfehler»

Auch die SP kann im Grossen und Ganzen hinter der Totalrevision stehen. Die Fraktion wird im Hinblick auf die zweite Lesung eine abschliessende Beurteilung vornehmen. «Das neue Gesetz ist für die Polizei sicher hilfreicher als das alte», sagt Adrian Wüthrich, SP-Fraktionssprecher und Präsident des kantonalen Polizeiverbandes. Erfreulich seien die geplanten, bereits erwähnten geschaffenen Gesetzesgrundlagen für private Sicherheitsdienste sowie die pauschalisierten Sicherheitskosten für die Gemeinden, so Wüthrich.

Aus Sicht der SP weise das neue Polizeigesetz aber auch «ein paar gravierende Schönheitsfehler» auf, die in der zweiten Lesung verbessert werden müssten, sagt Wüthrich. Dazu gehöre etwa der neue Wegweisungsgrund, den der Rat ins Gesetz aufgenommen hat: «Unerlaubtes Campieren auf privatem und öffentlichem Boden», auch als «Lex Fahrende» bekannt. «Für die SP müsste zuerst das Problem der Transitplätze für Fahrende gelöst werden, bevor man repressiv gegen sie vorgeht», sagt Wüthrich. Die Ratsmehrheit war anderer Meinung: Mit der neuen Gesetzesbestimmung könne man den Druck erhöhen, dass die ungebetenen Gäste rasch weiterzögen.

«Einschränkung des Kundgebungsrechts»

Auch gegen die Ausweitung der Dauer der mündlich angeordneten Wegweisungen und Fernhaltungen von 24 auf 48 Stunden hatten sich die Sozialdemokraten gewehrt.

Enttäuscht, wenn auch nicht allzu überrascht über den Entscheid des Grossen Rats, sind die Grünen. «Es ist sehr schade, dass unsere Bedenken kein Gehör gefunden haben», sagt Fraktionspräsidentin Andrea de Meuron. Neben der «Lex Fahrende» stören sich die Grünen vor allem daran, dass Demo-Veranstalter bei Randalierern künftig in die Tasche greifen müssen. «Die Veranstalter wissen letztlich nie, wer alles mitmacht», sagt sie. Wegen drohender Strafen werde es nun heikler, eine Demo durchzuführen. «Das führt klar zu einer Einschränkung des Kundgebungsrechts.»

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