DübendorfRapper Besko reiste mit Pass von Doppelgänger in Schweiz ein
Der ausgeschaffte Rapper Besko muss im August wegen eines Raubs vor Gericht. Zudem soll er sich bereits 2018 illegal in der Schweiz aufgehalten haben.
- von
- Thomas Mathis
Darum gehts
- Rapper Besko muss vor Bezirksgericht Uster, weil er im Februar 2019 die Post in Dübendorf überfallen haben soll.
- Er hatte laut Anklageschrift eine Soft-Air-Pistole dabei und erbeutete 3870 Franken.
- Zudem soll er im August 2018 mit einem fremden Pass illegal in die Schweiz eingereist sein.
- 2016 war Besko nach einer Verurteilung in den Kosovo ausgeschafft worden.
3870 Franken – so viel Bargeld soll Rapper Besko im Februar 2019 in der Postfiliale in Dübendorf erbeutet haben. Das geht aus der kürzlich veröffentlichten Anklageschrift hervor. Im August muss sich der 35-Jährige vor dem Bezirksgericht Uster dafür verantworten. Derzeit ist Besko, der keinen festen Wohnsitz in der Schweiz hat, im vorzeitigen Strafvollzug.
In der Anklageschrift ist der Überfall detailliert beschrieben. Demnach fuhr Besko am besagten Abend mit einem roten Roller zur Filiale. An sein Motorrad hatte er ein Kontrollschild montiert, das er offenbar auf einer Wiese in Dübendorf gefunden hatte. Besko trug dunkle Jeans, eine schwarze Regenjacke, schwarze Turnschuhe und Handschuhe. Er hatte einen Töffhelm aufgesetzt, darunter eine Helmmaske, die mit einem weissen Skelett bedruckt war.
Mit Pistole gefuchtelt
Zum Überfall mitgenommen hatte er eine täuschend echt aussehende Soft-Air-Pistole. Mit vorgehaltener Waffe betrat er die Filiale und ging zu einem Schalter. Dort fuchtelte er mit der Pistole herum – etwa einen Meter von einer Angestellten entfernt. Er übergab ihr einen leeren grünen Sack und forderte Bargeld. Sie übergab ihm darauf etwa 1450 Franken.
Da sie nicht mehr Geld hatte, richtete der Beschuldigte seine Pistole auf die zweite Angestellte. Sie übergab ihm etwa 2420 Franken. In der Anklageschrift steht: «Die Angestellte fürchtete um ihr Leben, so dass ihr keinerlei Widerstand zugemutet werden konnte.» Anschliessend forderte Besko die beiden Mitarbeiterinnen auf, sich hinter dem Schalter zu ducken. Dann flüchtete er mit dem Motorrad.
In Kosovo ausgeschafft
Nun droht Besko eine Verurteilung unter anderem wegen Raubs und Verstosses gegen das Waffengesetz. Es wäre nicht die erste Straftat, für die der Rapper in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen wird. Bereits früher wurde er unter anderem wegen Raubs zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und des Landes verwiesen. 2016 wurde er in den Kosovo abgeschoben.
Dank einer Ausnahmebewilligung darf er seinen Sohn in der Schweiz besuchen – auch im Februar 2019, als es zum Raub auf die Postfiliale kam. Das sorgte für Schlagzeilen. Der Unterbruch des Einreiseverbots wird in Ausnahmefällen gewährt, etwa für gerichtliche Vorladungen, Todesfälle in der Familie oder bei bedeutenden Familienanlässen. Vor seiner Ausschaffung hatten sich noch verschiedene Musiker unter dem Hashtag #freebesko für ihn eingesetzt, Besko galt als Musterbeispiel gelungener Reintegration. Er selbst betonte immer wieder, kriminellen Aktivitäten abgeschworen zu haben.
Fremder Pass
Vor Gericht wird aber nicht nur der Überfall, sondern auch eine illegale Einreise im August 2018 verhandelt. Er hatte zuvor in Italien von einem Mittelsmann einen Schweizer Reisepass erhalten, der laut Anklageschrift auf eine andere, aber ähnlich aussehende Person lautete. Erst im November 2018 verliess er die Schweiz wieder. Dazwischen lebte er unter anderem in einem Studio in Dübendorf und ging einer Arbeit nach. Er soll etwa 200 bis 300 Franken täglich verdient und Geld in den Kosovo überwiesen sowie Schulden von 13’000 Euro getilgt haben.