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Raser muss hinter Gitter

Das Landgericht Karlsruhe hat den Autobahnraser von Karlsruhe am Donnerstag zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der angeklagte Entwicklungsingenieur der Drängler war, der für den Tod einer 21-jährigen Fahrerin und ihrer zweijährigen Tochter verantwortlich war. Allerdings billigte ihm die Strafkammer Bewährung zu. Damit wurde das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe gemildert, das den 35-Järhigen im Februar zu achtzehn Monaten ohne Bewährung verurteilt hatte. (dapd)

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