Raser soll für sieben Jahre ins Zuchthaus
Ein 24-jähriger Raser soll wegen eines von ihm mitverursachten Unfalls mit drei Toten in Jona (SG) vom Juni 2004 mit sieben Jahren Zuchthaus bestraft werden.
Dies fordert die Staatsanwaltschaft Uznach nach Abschluss der Strafuntersuchung, wie sie am Freitag in Flums (SG) bekannt gab.
Gegen den Überlebenden der beiden Raser, die sich ein Rennen geliefert hatten, wurde beim Kreisgericht Gaster - See Anklage wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfacher eventualvorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung erhoben. Auf Grund des Untersuchungsergebnisses dürften die beiden jungen Lenker in den frühen Morgenstunden des 5. Juni 2004 spätestens ab Hinwil mit teils weit übersetzter Geschwindigkeit und wechselnden Positionen in Richtung Rapperswil gefahren sein, heisst es. Nachdem die beiden Lenker insbesondere auf Grund der Geschwindigkeiten die Kontrolle über ihre Fahrzeuge verloren, kam es auf der A53 in Jona zu der folgenschweren Kollision. Der in Front liegende 24-jährige Lenker war damals mit einem korrekt entgegenkommenen Fahrzeug kollidiert. Er und sein 26-jähriger Beifahrer sowie der 57-jährige Fahrer des entgegenkommenden Autos wurden auf der Stelle getötet. Der zweite Raser, der nun vor Gericht muss, konnte nach dem Crash seines Vordermanns nicht mehr rechtzeitig bremsen, prallte zunächst gegen die Fahrzeugwracks und schliesslich ebenfalls gegen ein korrekt entgegenkommendes Auto. Die beiden Insassen des anderen Wagens wurden bei dem Aufprall verletzt. Der Raser wurde damals auch ins Spital eingeliefert, konnte es jedoch gleichentags wieder verlassen.
Der zuständige Untersuchungsrichter Kaspar Good erklärte das harte Strafmass auf Anfrage mit der Bundesrechtssprechung. Das Bundesgericht hatte gemäss einem am 9. Juni 2004 veröffentlichten Urteil entschieden, dass eine Strafe von sechseinhalb Jahren Zuchthaus gegen die beiden Raser von Gelfingen (LU) keine unverhältnismässig harte Strafe ist. Einer der beiden Raser hatte damals die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren und auf dem Trottoir ein 14-jähriges Mädchen und dessen 15-jährigen Cousin erfasst und getötet. «Wenn jemand so fährt wie die beiden in Jona, dann nimmt er einen schweren Unfall in Kauf. Und wer einen schweren Unfall in Kauf nimmt, muss mit Toten und Verletzten rechnen», sagte Good. Deshalb sei der Tatbestand der mehrfachen eventualvorsätzlichen Tötung erfüllt. Für vorsätzliche Tötung sei ein Strafmass von fünf bis 20 Jahren Zuchthaus vorgesehen. «Mit sieben Jahren sind wir also immer noch am unteren Rahmen des möglichen Strafmasses», sagte er weiter. (dapd)