Bundesrat:: Rechte der Aktionäre sollten verstärkt werden

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Bundesrat:Rechte der Aktionäre sollten verstärkt werden

Der Bundesrat ist nach den Ereignissen auf den Finanzmärkten in den vergangenen Wochen der Ansicht, dass die Rechte der Aktionäre verstärkt werden müssen.

An seiner Sitzung vom Mittwoch führte er eine Aussprache zum Aktienrecht. Zur Sprache gekommen seien allfällige Änderungen des Aktienrechts, das sich zur Zeit in Revision befindet, sagte Vizekanzler und Bundesratssprecher Oswald Sigg in Bern vor den Medien. Etwa gehe es um die Aufsicht und die Rückforderung von Vergütungen.

Der Bundesrat wolle nun Diskussionen mit den Präsidenten der Rechtskommissionen (RK) beider Räte aufnehmen. Dabei sollten die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen geprüft werden.

Das Aktien- und Rechnungslegungsrecht ist zur Zeit in Revision. Die Botschaft zur Vorlage, die bereits eine Stärkung der Aktionärsrechte vorsieht, stellte der Bundesrat im Dezember 2007 dem Parlament zu; als erste Kammer soll der Ständerat die Vorlage behandeln.

Gemäss Botschaft sollen Aktionäre einfacher Sonderuntersuchungen einleiten oder eine Generalversammlung einberufen können. Verwaltungsräte sollen sich zudem künftig jährlich zur Wiederwahl stellen müssen. Damit könnten Exzesse verhindert werden, sagte der damalige Justizminister Christoph Blocher.

Schon vor einem Jahr wollte der Bundesrat zudem mehr Lohntransparenz ermöglichen. In privaten Aktiengesellschaften soll gemäss Vorlage Auskunft über die Bezüge des obersten Managements verlangt werden können. Börsenkotierte Aktiengesellschafte müssen diese Angaben seit dem 1. Januar 2007 im Anhang zur Bilanz machen.

(sda)

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