Lyss: Rechtsstreit um grell-gelbes Haus nach 14 Jahren wohl bald vorbei

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LyssRechtsstreit um grell-gelbes Haus nach 14 Jahren wohl bald vorbei

Der Besitzer des auffälligen Gebäudes in Lyss liefert sich seit 2009 einen Kampf mit den Behörden. Das Obergericht beschlagnahmt nun 250’000 Franken.

von
Mara Wehofsky
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Das gelbe Gebäude in der Nähe des Lysser Bahnhofs fällt nicht nur durch seine Farbe auf.

Das gelbe Gebäude in der Nähe des Lysser Bahnhofs fällt nicht nur durch seine Farbe auf.

Tamedia AG
Seit 2009 vermietet der Besitzer die Räume rechtswidrig zu Büro- und Dienstleistungszwecken.

Seit 2009 vermietet der Besitzer die Räume rechtswidrig zu Büro- und Dienstleistungszwecken.

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An sich hätte er nur den Antrag vollständig abgeben müssen. Nun veranlasste die Staatsanwaltschaft Biel die Beschlagnahmung der «widerrechtlichen Gewinne» in der Höhe von 250’000 Franken. 

An sich hätte er nur den Antrag vollständig abgeben müssen. Nun veranlasste die Staatsanwaltschaft Biel die Beschlagnahmung der «widerrechtlichen Gewinne» in der Höhe von 250’000 Franken. 

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Darum gehts

  • Der Besitzer des gelben Gebäudes an der Bürenstrasse 1 vermietete 14 Jahre lang die Räumlichkeiten rechtswidrig zu Büro- und Dienstleistungszwecken.

  • Er hat es laut Gemeinde seither nicht geschafft, ein vollständiges Umnutzungsgesuch einzureichen.

  • Nun veranlasste die Staatsanwaltschaft Biel die Beschlagnahmung der «widerrechtlichen Gewinne» in der Höhe von 250’000 Franken. 

Ein knallgelbes Gebäude sorgt in Lyss seit 2009 für Furore: Seit Jahren streitet sich der Hausbesitzer mit der Gemeinde. Sogar das Regierungsstatthalteramt, der Kanton und das Bundesgericht wurden eingeschaltet, wie «ajour» berichtet. Der Besitzer, ein Unternehmer aus dem Seeland, vermietet die Räumlichkeiten widerrechtlich zu Büro- und Dienstleistungszwecken. Aktuell laufen acht Gerichtsverfahren gegen ihn, auf Nachfrage wollte er keine Auskunft geben.

Büros anstatt Lagerräumen

Das Gebäude an der Bürenstrasse 1 wurde 1956 vom Vater des heutigen Besitzers als Lagerhaus errichtet. «Das Haus liegt in einer Zone, wo nur Gewerbe- und Lagernutzung zulässig ist», sagt Gemeinderat Rolf Christen, der seit zehn Jahren in den Fall involviert ist, gegenüber «ajour». 2009 begann der Unternehmer aber, die Räumlichkeiten zu Büro- und Dienstleistungszwecken zu vermieten. 

Erst reichte er bei der Gemeinde das benötigte Umnutzungsgesuch ein, kurz darauf zog er es jedoch aus unbekannten Gründen zurück. Die Gemeinde bewilligte den Antrag zuerst, als er jedoch zurückgerufen wurde, schrieb die Gemeinde das Verfahren erneut ab. Bereits dann eröffnete sie ein baupolizeiliches Verfahren wegen der gesetzwidrigen Nutzung der Räume. 

Unvollständige Gesuche

Seither schalten sich weitere Ämter ein: Das Regierungsstatthalteramt stellte 2011 fest, dass die Umnutzung bewilligungspflichtig war. Die kantonale Baudirektion bestätigte diesen Entscheid ein weiteres Mal. Seither habe der Besitzer zwar weitere Umnutzungsgesuche eingereicht, «diese konnten wir nie genehmigen, weil immer Unterlagen gefehlt haben oder nicht vollständig waren», sagt Rolf Christen. 
Gemäss den Gerichten legt der Unternehmer seit Jahren «unkooperatives Verhalten» an den Tag und setzt sich systematisch über behördliche Auflagen hinweg. Bis heute vermietet der Unternehmer munter weiter. 

Yvonne Obrecht von der Werbeagentur Publix AG ist seit 2009 eingemietet. Sie dürfen nach einem Bundesgerichtsurteil von 2016 unbegrenzt im Gebäude bleiben, da sie vor dem Rechtsstreit eingezogen sind. Immer wieder würden sie auch Briefe zu den Verfahren erhalten. Sie merke aber, «dass die Geschichte auf alten Querelen baut». Der mittlerweile verstorbene Vater des Besitzers sei ein bekannter Drogist gewesen, welcher schon vor Jahrzehnten brennbare Materialien in der Liegenschaft gelagert haben soll. Das habe schon damals für Gesprächsstoff gesorgt, man habe das Haus auch den «Gütterli-Bunker» genannt. 

Beschlagnahmung von 250’000 Franken

Im letzten Herbst hat die Staatsanwaltschaft Biel nun gegen den Besitzer ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen das kantonale Baugesetz eröffnet. Sie veranlasste daraufhin die Beschlagnahmung der «widerrechtlichen Gewinne» in der Höhe von 250’000 Franken, die der Unternehmer mit der widerrechtlichen Vermietung bereits eingenommen hatte. Erfolglos focht der Unternehmer auch diesen Beschluss an.

Laut Gemeinderat Rolf Christen hat der Unternehmer nach diesem Beschluss zum ersten Mal ein publikationsfähiges Gesuch vorgelegt, welches diesen Freitag publiziert werden soll. Die Gemeinde sei bestrebt, den Konflikt zu beenden.  

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