Leere Kasse füllen: Regierungsräte sollen Mandatsgelder abliefern

Aktualisiert

Leere Kasse füllenRegierungsräte sollen Mandatsgelder abliefern

Künftig sollen sämtliche Entschädigungen aus Mandaten in die leere Staatskasse fliessen. Der Kanton Bern reagiert damit auf Kritik an der geltenden Regelung.

Die sieben Berner Regierungsräte sollen künftig ihre Mandatsgelder abliefern - und damit helfen die leere Staatskasse zu füllen.

Die sieben Berner Regierungsräte sollen künftig ihre Mandatsgelder abliefern - und damit helfen die leere Staatskasse zu füllen.

Konkret geht es um Gelder, die Mitglieder der Kantonsregierung und der Verwaltung erhalten, wenn sie die Interessen des Kantons in kantonalen Beteiligungsgesellschaften, Institutionen und Gremien vertreten.

Im Jahr 2013 hatten sechs Regierungsmitglieder und zwölf Personen aus der Kantonsverwaltung solche Mandate inne. Dafür wurden sie in Form von Honoraren, Sitzungsgeldern und Spesen entschädigt. Die Honorare flossen in die Staatskasse, die Sitzungsgelder und Spesen durften die Mandatsträger behalten.

Affäre Conti als Auslöser

Anfang 2014 geriet diese Regelung unter Beschuss. Ausgelöst worden war die Debatte weit weg von Bern, nämlich in Basel. Dort war Regierungsrat Carlo Conti wegen nicht korrekt abgelieferter Entschädigungen zurückgetreten.

Rasch wurde klar, dass die Kantone die Frage der Nebeneinkünfte ganz unterschiedlich handhabten. Von einem «föderalistischen Flickenteppich» war die Rede. Im finanziell nicht gerade auf Rosen gebetteten Kanton Bern wurde umgehend der Ruf laut, dass Regierungsrätinnen und Regierungsräte dem klammen Kanton sämtliche Entschädigungen abliefern sollen.

Im Fokus standen damals Finanzdirektorin Beatrice Simon und Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin Barbara Egger, die von Amtes wegen in Verwaltungsräten grosser Unternehmen wie der BKW oder den BLS sitzen. Die Mitglieder der Kantonsregierung verzichteten daraufhin freiwillig auf die bisher legal beanspruchten Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen. Der Kanton stellte eine Überarbeitung der Regelung in Aussicht.

Alles geht an den Staat

Nun liegt die neue Regelung vor. Sie geht bis Mitte Juni in die Vernehmlassung. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Entschädigungen für Regierungsmitglieder und Kantonsangestellte aus solchen Tätigkeiten an den Kanton gehen. Bei den Regierungsmitgliedern betrifft dies neu auch Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen.

Für Kantonsangestellte gilt neu, dass sie Mandate im Auftrag der Regierung in der Arbeitszeit wahrzunehmen haben. Alle Entschädigungen gehen an den Kanton. Der Regierungsrat kann Kantonsangestellten allerdings während der Mandatsdauer eine Funktionszulage bis maximal 12'000 Franken pro Jahr ausrichten.

Ausnahme für Pensionskassen-Mandate

Eine Ausnahme soll für jene Kantonsangestellten gelten, die den Kanton in der Verwaltung der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) vertreten. Diese Mandate seien besonders komplex und bedeuteten einen grossen zeitlichen Aufwand, schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung.

Hier gilt die alte Regelung, wonach die Entschädigung an die Kantonsangestellten geht und sie die Mandate in ihrer Freizeit wahrzunehmen haben.

(sda)

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