Falsche BuchungenReisebüro pleite? Kunden warten auf Geld
Ein Reisebüro aus Kaiseraugst AG ist in finanziellen Nöten. Den Kunden wurden falsche oder keine Tickets ausgestellt, auf eine Rückvergütung warten sie vergebens.
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- duf
«Das wertvollste Kapital sind unsere zufriedenen Kunden.» Mit diesem Satz wirbt die Reiseagentur Den's Travel, die auf Asien-Reisen spezialisiert ist, auf der Website für ihren Service. Deren Kunden dürften momentan aber alles andere als zufrieden sein.
Den's Travel habe in den vergangenen Monaten für günstige Thailand-Reisen geworben – den Kunden dann aber ungültige oder gar keine Tickets ausgestellt. Das berichtet die Schweizer Touristik Fachzeitschrift «Travel Inside».
Zehn Kunden warten auf Rückvergütung
Über die genaue finanzielle Situation im Unternehmen herrscht aber vorerst keine Transparenz. In Kundenmails schrieb der Geschäftsführer vor einigen Wochen von einer Kündigung des Geschäftskredits, andernorts vom Konkurs. Im Handelsregister ist die Firma nach wie vor aktiv, ein Konkursverfahren wurde gemäss dem Konkursamt Brugg noch keines eingeleitet.
Der Geschäftsführer ist aber nicht erreichbar, die Telefonnummern auf der Website alle ungültig. Wie Franco Muff, Obudsmann der Schweizer Reisebranche der «Aargauer Zeitung» sagt, hätten sich schon zehn geprellte Kunden bei ihm gemeldet. Auf ihr Geld warten sie bisher vergeblich.
Reisebüro verzichtete auf finanzielle Absicherung
Wegen zu spätem Vorlegen der Bilanz ist das Reisebüro bereits vor einigen Monaten aus dem Garantiefonds Travel Professional Association ausgeschlossen worden. Dieser würde bei Konkurs die Kunden entschädigen. Zwar verlange das Pauschalreisegesetz eine finanzielle Absicherung, diese werde aber nicht allzu offensiv kontrolliert, so Muff zur Zeitung. Der Kunde müsse sich deshalb vor der Buchung selbst über eine Garantie informieren.
«Ist diese nicht vorhanden, könnte man von einer Reservation zurücktreten.» In den allgemeinen Geschäftsbedingungen schreibt die Reiseagentur, dass es zugunsten der billigen Preise auf die Absicherung verzichtet habe. Um doch noch eine Rückerstattung zu erhalten, müssen die hintergangenen Kunden nun das Reisebüro betreiben.