In Zürich verurteiltRentner schickt Penisfotos an verdeckte Ermittler
Ein 68-Jähriger hat mit einer vermeintlich 13-Jährigen gechattet und dabei sexuelle Handlungen von ihr gefordert. Nun wurde er vom Zürcher Bezirksgericht verurteilt.
Im Bezirksgericht Zürich sass am Mittwoch ein geständiger Mann. Vor knapp einem Jahr versuchte der 68-jährige Rentner sexuellen Kontakt mit einem jungen Mädchen zu knüpfen. Auf der Chatplattform plauderstube.ch gab sich der Witwer aus dem Kanton Thurgau als «Witwer 67» aus.
Er trat in Kontakt mit einer gewissen Larabella. Das Mädchen gab an, dass es 13 Jahre alt sei. Der Rentner forderte Larabella unter anderem dazu auf, ihm zu beschreiben, wie ihre Brüste aussehen. Der Rentner schickte ihr sodann zwei Fotos von seinem Penis und forderte sie dazu auf, dass sie ihn «geil massieren» solle.
Larabella war ein Polizist
Der 68-Jährige schlug der vermeintlich 13-Jährigen ein Treffen am Hauptbahnhof Zürich vor. Was er nicht ahnte: Hinter dem Pseudonym Larabella steckte ein verdeckter Ermittler der Stadtpolizei Zürich.
Der Beschuldigte erschien deshalb tatsächlich zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, wo er von den Beamten der Stadtpolizei gleich verhaftet wurde. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind und versuchter Pornographie.
Der Mann stritt vor dem Einzelrichter seine Tat nicht ab. Auf die Frage, warum er sexuellen Kontakt zu einer Minderjährigen suchte, antwortete er, dass er damals einsam gewesen sei und Kontakt zu anderen Menschen gesucht habe. Warum er aber ein 13-jähriges Mädchen anschrieb, konnte er nicht beantworten.
Sohn überwacht Computer des Vaters
Der Beschuldigte gab an, dass er sich nach der Verhaftung in eine freiwillige Therapie begeben habe. Sein Sohn, ein Informatiker, überwache seit der Tat seinen einzigen Computer. Der Prozess wurde im abgekürzten Verfahren geführt, das heisst, dass der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft gleich zum Urteil ernannt wurde.
Der Einzelrichter sprach den Rentner direkt an und gab seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Therapie bei ihm etwas bewirke. «Wir gehen davon aus, dass es sich hier um eine einmalige Entgleisung handelte.» Er verurteilte den Rentner zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie einer Busse von 1000 Franken. (sda)