Jäger kommt davon: Rentner zielt auf Kind - Vater zieht Anzeige zurück

Aktualisiert

Jäger kommt davonRentner zielt auf Kind - Vater zieht Anzeige zurück

Er bedrohte einen 8-Jährigen in Unterengstringen mit einem Gewehr, weil dieser mit einem Kinder-Töff in einer Kiesgrube herumgefahren war. Doch der Jäger kommt straffrei davon.

von
A. Szenogrady
Der Jäger hatte den 8-Jährigen mit einer Flinte bedroht. (Symbolbild)

Der Jäger hatte den 8-Jährigen mit einer Flinte bedroht. (Symbolbild)

Am 4. Juli 2011 fuhr ein heute 80-jähriger Jäger in den Abendstunden mit seinem Personenwagen zum Hardwald in Unterengstringen. Der Pächter des dortigen Jagdreviers wollte zum Rechten schauen und stellte erbost fest, dass mehrere Personen mit Motocross-Motorrädern auf einem ausgesteckten Parcous in einer Kiesgrube herumfuhren. Deshalb stand der Rentner jetzt vor dem Bezirksgericht Dietikon.

Die zuständige Staatsanwaltschaft schilderte, wie der betagte Jäger geradezu einen Wutanfall und einen zündroten Kopf bekam. Erst wenige Tage zuvor hatte ein heimisches Schmalreh einen tödlichen Herzinfarkt erlitten. Der Senior war davon überzeugt, dass das Tier wegen den Aktivitäten der Motocross-Lenker verendet war. Er stieg beim Rütiweg bei einem Unterstand aus seinem Fahrzeug und wollte sich mit der Doppellaufflinte zur Kiesgrube begeben. Fest entschlossen, die Motorrad-Halter zur Rede zu stellen und vom Platz zu weisen.

Gewehr gegen achtjähriges Kind gerichtet - mutiger Fahrer

Plötzlich tauchte ein Bub mit einem Kindermotorrad auf und hielt vor dem aufgebrachten Rentner an. Dieser richtete seine Waffe aus einer Entfernung von rund drei Metern gegen das Gesicht des achtjährigen Schülers. Da tauchte der Vater des bedrohten Kindes mit seinem Motorrad auf und nahm den wütenden Senior wahr. Dieser herrschte nun beide an und lastete ihnen den Herztod des Rehs an. Sie sollten deshalb sogleich verschwinden.

Der zunächst erschrockene Vater reagierte mutig. Er fuhr zuerst rechts neben seinen Sohn und forderte den Jäger auf, die Flinte sofort herunterzunehmen. Als nichts geschah, stieg der Geschädigte von seinem Zweirad und trat schützend vor seinen Sohn. Wobei der Beschuldigte seine Waffe gegen seinen erwachsenen Gegner richtete. Offenbar gelang es dem Vater, den Pächter mit Zureden doch noch zu beruhigen. So senkte dieser schliesslich seine Waffe und gab auf.

Allerdings hatte der Vorfall strafrechtliche Folgen. So erstattete der Vater wegen seinen beiden Kindern – ein zweiter Sohn befand sich ebenfalls vor Ort – Strafanzeige.

Rückzug statt Strafprozess

Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Drohung und verlangte für den Jäger eine hohe, aber bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 280 Franken sowie eine Busse von 3400 Franken. Aus der Anklage ging allerdings nicht hervor, ob die Waffe zur Tatzeit geladen war oder nicht. Doch genau dies habe auch der Vater nicht abschätzen können. Er habe deshalb nicht ausgeschlossen, dass der Jäger plötzlich den Abzug betätigen und damit seinen Sohn verletzen oder gar töten könnte, schrieb die zuständige Staatsanwältin.

Am Dienstag stand die Verhandlung am Bezirksgericht Dietikon auf dem Programm. Doch am Abend kam es zu einer Überraschung. Wie der zuständige Einzelrichter Bruno Amacker bestätigte, hat der Vater seine Anzeige gegen den Jäger zurückgezogen. Offenbar ist es zu einer aussergerichtlichen Einigung gekommen. Ein Strafprozess fand damit gar nicht mehr statt.

Die Gründe für den Rückzug sind deswegen unbekannt. Allerdings ist das Verfahren laut Amacker trotzdem noch nicht ganz abgeschlossen. So seien die Kostenfolgen noch nicht geregelt. Fest steht aber, dass der Rentner ohne strafrechtliche Verurteilung davon kommt. Auch mit einem blauen Auge. So hielt Amacker fest, dass die Motocross grundsätzlich berechtigt gewesen seien, in der Kiesgrube herumzufahren.

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