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Tugce-ProzessRichter darf weitermachen

Der Prozess gegen Sanel M. kann weitergehen. Der Befangenheitsantrag gegen den Richter ist abgelehnt worden.

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Der Prozess gegen den Tudce-Schläger.

Der Prozess gegen den Tudce-Schläger.

Im Prozess um den tödlichen Schlag gegen die Studentin Tugce ist der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter abgelehnt worden. Das teilte ein Beisitzer der Kammer zu Beginn des achten Verhandlungstages mit.

Richter Jens Aßling habe die gebotene Unparteilichkeit nicht verletzt, hieß es zur Begründung. Das Verfahren am Landgericht Darmstadt kann somit weitergehen. Heute wird das Gutachten eines Rechtsmediziners erwartet, das auch auf die Todesursache eingehen soll.

Verteidigung beschuldigte Richter, Ereignisse zu verzerren

Dem 18 Jahre alten Angeklagten Sanel M. wird vorgeworfen, der 22-jährigen Tugce im November 2014 vor einem Schnellrestaurant in Offenbach so heftig ins Gesicht geschlagen zu haben, dass sie stürzte. Die Studentin schlug mit dem Kopf hart auf und starb wenig später.

Die Verteidigung hatte den Antrag damit begründet, in einem Schreiben an das Oberlandesgericht Frankfurt habe Aßling die Ereignisse, die in dem Tat-Video vom Parkplatz in Offenbach zu sehen sind, verzerrt dargestellt. Außerdem seien die Akten nicht vollständig gewesen.

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