Erneute Niederlage vor GerichtRichter lehnen Johnny Depps Antrag auf Berufung ab
Mit der Begründung, seine Ex-Frau Amber Heard habe Falschaussagen gemacht, wollte Johnny Depp einen gescheiterten Prozess retten. Ohne Erfolg.
- von
- Stephanie Vinzens
Darum gehts
Vergangenen November hat Filmstar Johnny Depp seinen Prozess gegen die britische Zeitung «The Sun» verloren, die ihn zuvor als «Frauenschläger» bezeichnet hatte.
Nun wurde auch sein Antrag auf Berufung abgelehnt.
Laut den Berufungsrichtern gebe es für Depp «keine wirklichen Aussichten auf Erfolg».
Nach dem gescheiterten Prozess im November muss Johnny Depp (57) nun vor Gericht eine erneute Niederlage einstecken. Erst vergangene Woche startete sein Berufungsverfahren gegen das Urteil des britischen High Court, der nach einem langwierigen Prozess zum Schluss kam, dass der Hollywoodstar seiner Ex-Frau Amber Heard (34) physische Gewalt angetan hatte.
Doch die zuständigen Berufungsrichter verkündeten nun bereits diesen Donnerstag in London: «Wir lehnen Herrn Depps Antrag, weitere Beweise einzubringen, ab und kommen zum Schluss, dass seine Berufung keine wirklichen Aussichten auf Erfolg hat.»
So klagte der Schauspieler damals gegen die britische Zeitung «The Sun», weil diese ihn als «Frauenschläger» betitelt hatte. Das Londoner Gericht kam aber zum Schluss, dass diese Bezeichnung «im Wesentlichen wahr» sei. Vor dem Berufungsgericht behauptete Depps Anwalt vergangene Woche, dass Heards Aussagen nicht der Wahrheit entsprächen – und das Urteil somit durch sie verfälscht worden sei.
Heard soll über Spende gelogen haben
So hat Depps Anwalt dem Berufungsgericht vorgelegt, dass die Aussage der Schauspielerin, sie wolle ihre Scheidungsabfindung vollumfänglich an wohltätige Zwecke spenden, eine «kalkulierte und manipulative Lüge» gewesen sei, mit der sie «ihrer Glaubwürdigkeit einen massgeblichen Schub» habe verpassen wollen.
Heards Anwältin warf jedoch ein: «Ambers Ziel wird verzögert, weil Herr Depp geklagt hat. Sie wurde gezwungen, mehrere Millionen Dollar auszugeben, um sich gerichtlich gegen seine falschen Anschuldigungen zu wehren.»
Laut «The Guardian» begründen die zuständigen Berufungsrichter ihre Entscheidung nun unter anderem damit, dass es keinen Grund zur Annahme gebe, dass der zuständige Richter sich von jener Aussage über die Scheidungsabfindung habe beeinflussen lassen. So beziehe er sich im Zusammenhang mit seinen zentralen Feststellungen nirgends auf ihre wohltätige Spende.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Fachstelle Frauenberatung
Online- und Einzelchatberatung für Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder
Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Dargebotene Hand, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
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