Ist Blinken bei vorgeschriebener Fahrtrichtung Pflicht?

Gilt bei vorgeschriebener Fahrtrichtung die Blinkpflicht?

Gilt bei vorgeschriebener Fahrtrichtung die Blinkpflicht?

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RichtungsänderungMuss ich bei vorgeschriebener Fahrtrichtung blinken?

Laut Studien wird nur in der Hälfte der Situationen korrekt der Blinker gesetzt. Aber muss man denn blinken, wenn man zwingend abbiegen muss oder auf einer gekennzeichneten Abbiegespur fährt?

Viva-Mobilitätsexperten
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Frage von Anita ans Viva-Expertenteam:

Ich fahre immer wieder über Kreuzungen oder auf Spuren, auf denen ich sowieso zum Beispiel nur nach rechts abbiegen darf. Ich bin mir dann unsicher, ob ich hier überhaupt blinken muss. Wie ist hier die Regel?

Antwort: 

Liebe Anita


Ja, du musst blinken. Jede Richtungsänderung ist immer anzukündigen. Egal, ob du freiwillig abbiegst oder zwingend. Und egal, ob deine Spur in diverse Richtungen führt oder nur abbiegt. Das hat zwei Gründe: Das Gesetz will es so, Ausnahmen wären nur verwirrend. Und vor allem: Nur so erfahren andere, was du vorhast – zum Beispiel Autofahrende auf der Gegenseite, die nicht wissen können, dass du einer vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen, also dort zwingend abbiegen musst. Studien ergeben übrigens, dass nur jedes zweite Mal korrekt geblinkt wird. Schade, denn Blinken ist die einzige Art, um im Verkehr gut zu kommunizieren.

Bitte früh blinken, denn das Blinken soll vor allem ankündigen.

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Wichtig: Bitte früh blinken, denn das Blinken soll vor allem ankündigen und auf die bevorstehende Aktion hinweisen. Läuft das Abbiegen selbst bereits, ist es zu spät. Und oft wird vergessen: Blinken schafft nie Vortritt – auch nicht beim Spurwechsel, der stets anzuzeigen ist. Blinkpflicht besteht auch beim Stopp oder beim Losfahren vom Strassenrand, ab Höhe der vorherigen Ausfahrt im Kreisel (nimmt man die erste, bereits vor der Einfahrt blinken), beim Folgen von abbiegenden Hauptstrassen und beim Verlassen derselben sowie beim Überholen und Wiedereinscheren.

Beim Blinken gilt stets: lieber einmal mehr als einmal zu wenig.

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Wichtig und besonders oft vergessen: Zu blinken ist wie beim Überholen auch zur Vorbeifahrt an zum Beispiel Velos oder einem parkierten Auto, wenn man die Mittellinie überfährt oder die eigene Strassenhälfte verlässt. Hier gilt wie stets beim Blinken: lieber einmal mehr als einmal zu wenig. Denn dein Gegenverkehr und die Nachfolgenden können sich nur aufs Manöver und aufs Velo oder das parkierte Auto einstellen, falls du hier blinkst.


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