Riehen«Ich sass hilflos im Blumentopf»
Am Sonntagmorgen kam es in Riehen BS vor der Dorfkirche zu einem Raub. Nun stellt sich heraus, dass die Täter-Beschreibung der Staatsanwaltschaft nicht korrekt war.
Darum gehts
Am Sonntagmorgen wurde ein 66-jähriger Mann in Riehen BS überfallen.
Die Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft enthielt einen Fehler.
Laut Opfer hat keiner der Angreifer einen Topfschnitt getragen, wie es im Täterprofil beschrieben war. Vielmehr sei er beim Vorfall in einen grossen Blumentopf gefallen.
Am Sonntagmorgen gegen halb sieben Uhr wurde ein 66-jähriger Mann in Riehen BS von zwei Unbekannten vor der Dorfkirche überfallen. Das Opfer sei von einem Unbekannten angegriffen und zu Boden gebracht worden. Bei dem Vorfall schaffte es der Angreifer, eine teure Armbanduhr zu entwenden und zusammen mit einem anderen Unbekannten zu flüchten.
Gesucht werde ein Mann, der eine Topfschnitt-Frisur trage, schrieb die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in einer darauffolgenden Medienmitteilung. Nun stellt sich heraus: Das stimmt nicht. So trug der Täter keinen Topfschnitt, sondern der Geschädigte sei im Verlaufe der Auseinandersetzung von einem der Täter in einen Blumentopf gestossen worden. «Am Tatort stand und steht immer noch ein grosser Blumentopf und in den bin ich gefallen, als ich vom Täter in der Dunkelheit von hinten zu Fall gebracht worden bin», so das Opfer zu 20 Minuten.
So habe der 66-Jährige bei der Polizeieinvernahme nie über die Frisur des Täters gesprochen, sondern schilderte vielmehr, wie er hilflos in dem Blumentopf sass, während ihm einer der Angreifer die Uhr abgerissen hatte. «Der Täter wollte mir noch das Portemonnaie und den Rucksack stehlen, doch da ich im Blumentopf sass, kam er nicht an diese Gegenstände ran. Es fand ein richtiger Kampf statt», so der Geschädigte.
«Missverständnisse können immer entstehen»
Das inkorrekte Täterprofil kommentiert Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Martin Schütz wie folgt: «Wir stützen uns bei den Zeugenaufrufen jeweils auf die Rapporte der Kantonspolizei Basel-Stadt, zumal die ermittlungstaktisch wertvollen Zeugenaufrufe in der Regel möglichst zeitnah erfolgen sollen.»
Der Fehler muss sich also bei der Polizei eingeschlichen haben. Diese sagt: «Grundsätzlich kann gesagt werden, dass in der Kommunikation zwischen zwei Menschen immer Missverständnisse entstehen können. Die werden von Emotionen oft auch noch verstärkt», so Mediensprecher der Kantonspolizei Basel-Stadt Stefan Schmitt. Weiter könne er sich nicht zu dem Fall äussern, da das Ermittlungsverfahren noch laufe.
Keine News mehr verpassen
Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.