Wädenswil ZHRückfällige Blaufahrerin milder beurteilt
Das Obergericht hat die Strafe für eine an Lungenkrebs erkrankte Blaufahrerin von einem Jahr Freiheitsentzug auf sechs Monate gesenkt. Die Verteidigung hatte sogar das Absehen von einer Bestrafung gefordert.
- von
- Attila Szenogrady
Das Bezirksgericht Horgen hatte die einschlägig vorbestrafte Blaufahrerin im Juni vor einem Jahr zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die heute 46-jährige Mutter war im März 2008 in Wädenswil nach einem Jassturnier am Lenkrad eines Personenwagens in eine Polizeikontrolle geraten. Ohne Führerausweis. Dafür mit mindestens 2,68 Promillen Alkohol im Blut. Die erwischte Rückfalltäterin gab sich zunächst wahrheitswidrig als ihre Zwillingsschwester aus.
Das Horgner Gericht schob den Strafvollzug zugunsten einer Alkohol-Entzugstherapie auf.
Straffreiheit wegen Krebs gefordert
Die Verteidigung legte Berufung gegen das Horgner Urteil ein und verlangte kürzlich vor dem Zürcher Obergericht trotz den akzeptierten Schuldsprüchen von einer Bestrafung seiner Klientin abzusehen. Der Grund für den Antrag: Die Schweizerin ist gemäss ärztlichen Diagnosen inzwischen schwer an Lungenkrebs erkrankt.
Die Staatsanwaltschaft sah es anders und verlangte sogar eine Straferhöhung auf 15 Monate.
Was das Obergericht in seinem nun eröffneten Urteil ablehnte. Es setzte aufgrund der Strafempfindlichkeit der Frau neu eine Freiheitsstrafe von nur noch sechs Monaten fest. Eine völlige Strafbefreiung wollten die Oberrichter allerdings auch nicht zulassen.