Bundesgericht«Rütli-Bomber» bleibt weiterhin in U-Haft
Der mutmassliche Urheber der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 bleibt vorerst in Untersuchungshaft.
Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Bundesanwaltschaft (BA) die aufschiebende Wirkung erteilt. Das Bundesstrafgericht hatte Ende Oktober die Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen und seine Entlassung aus der Untersuchungshaft verfügt, falls seine Eltern eine Kaution von 10 000 Franken hinterlegen. Die Richter in Bellinzona hatten Kollusionsgefahr verneint und sahen nur eine geringe Fluchtgefahr.
Geld für Kaution erst Ende November
Die BA gelangte dagegen ans Bundesgericht. Die Lausanner Richter haben der Beschwerde nun die aufschiebende Wirkung erteilt. Laut Bundesgericht könnte eine erneute Festnahme des Mannes im Falle der Gutheissung der Beschwerde schwierig und aufwändig sein, falls er nach der Freilassung fliehen und sich ins Ausland absetzen sollte.
Um nichts vorwegzunehmen, rechtfertige sich deshalb die Aufrechterhaltung der Haft. Dies umso mehr, als die Eltern des Inhaftierten die Kaution nach ihren eigenen Angaben ohnehin nicht vor Ende November leisten könnten.
Der Beschuldigte war im Januar 2008 verhaftet worden. Er wird verdächtigt, Urheber mehrerer Sprengstoffanschläge zu sein. Am 1. August 2007 war auf dem Rütli unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz detoniert.
Beim URA hängig
Es handelte sich um einen Feuerwerkskörper, der in 20 Zentimeter Tiefe vergraben war und mit einem Zeitzünder ausgelöst wurde. Am 4. September explodierten in der Innerschweiz drei weitere Sprengsätze in Briefkästen von politischen Exponenten der Rütlifeier. Verletzt wurde niemand.
Die BA verdächtigt den Mann zudem, im Kanton Zürich am 5. März und am 19. Juli 2007 zwei weitere Sprengstoffanschläge begangen zu haben. Die BA hatte ihre Ermittlungen im Sommer abgeschlossen und den Fall dem Eidgenössische Untersuchungsrichteramt überwiesen. (sda)