Zürcher Kantonsrat: Rund 600 Stipendien mehr für Studenten

Aktualisiert

Zürcher KantonsratRund 600 Stipendien mehr für Studenten

Der Kantonsrat möchte mehr Stipendien gewähren. Die existenzsichernden Stipendien sollen aber nicht grundsätzlich um drei Jahre erhöht werden.

Der Kantonsrat Zürich will sein Stipendienwesen reformieren mit dem Ziel, die Eltern zu entlasten und etwas mehr Studierende profitieren zu lassen.

Der Kantonsrat Zürich will sein Stipendienwesen reformieren mit dem Ziel, die Eltern zu entlasten und etwas mehr Studierende profitieren zu lassen.

Mit der Stipendienreform sei ein ausgewogener und bildungspolitisch sinnvoller Kompromiss gelungen, war der einhellige Tenor der Fraktionssprecherinnen und -sprecher. Für die SP ist es «das Ergebnis des politisch Machbaren», für die Grünen «eine Verbesserung, aber keine Revolution» und für die AL «eine Reform zum Schnäppchenpreis». Die Schlussabstimmung findet voraussichtlich am 27. April statt.

Bisher hat der Kanton Zürich eine sehr tiefe Stipendienquote, wie Ralf Margreiter (Grüne), Präsident der Kommission für Bildung und Kultur, sagte. Künftig soll es etwa 600 Bezügerinnen und Bezüger mehr geben. Der Kanton Zürich werde vom Ende des Rankings der Kantone «in die Nähe des hinteren Mittelfeldes» kommen.

Die Bezügerquote wird künftig von 5 auf etwa 5,5 Prozent ansteigen. Der schweizerische Durchschnitt liegt bei 7,2 Prozent. Der Aufwand für Ausbildungsbeiträge soll künftig rund 43 Millionen Franken betragen, 5 bis 7 Millionen Franken mehr als bisher.

Zürcher Stipendienregelungen seien detailreichsten der Schweiz

Heute sind die Zürcher Stipendienregelungen die detailreichsten in der ganzen Schweiz. Sie sollen schlanker werden. Mit einem neuen Bemessungsmodell wird für die Eltern und für das Kind je ein separates Budget erstellt. Das soll die Administration vereinfachen und auch komplizierte Familienkonstellationen berücksichtigen.

Vorgesehen ist laut Margreiter ein Drei-Phasen-Modell für die Unterstützungsleistungen. Bis im Alter von 25 Jahren können existenzsichernde Stipendien ausgerichtet werden – im Falle von Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Krankheit oder Militärdienst während der Ausbildung können die Beiträge bis längstens zur Vollendung des 28. Altersjahr bezahlt werden.

Nach dem 35. Altersjahr gibt es nur noch rückzahlbare Darlehen

Danach gibt es bis zum 35. Altersjahr wahlweise gekürzte Stipendien oder existenzsichernde Darlehen. Wer älter als 35 Jahre ist, kann Ausbildungsbeiträge nur noch in Form rückzahlbarer Darlehen beantragen.

Ferner will der Kantonsrat, dass die Darlehen innert zehn Jahren nach Abschluss der Ausbildung zurückbezahlt werden. Die SP verlangte vergeblich eine Frist von 15 Jahren. Der Kanton kann die Ausrichtung von Ausbildungsdarlehen einer Bank übertragen. Den Antrag der Grünen, dafür explizit die Zürcher Kantonalbank vorzusehen, lehnte der Kantonsrat klar ab.

Anreiz für zügigen Abschluss des Studiums

Für SVP und FDP macht die Altersgrenze 25 bei den Stipendien Sinn, um einen Anreiz zu schaffen, die Ausbildung «möglichst zügig» abzuschliessen.

Die 25-Jahr-Grenze zielt nach Ansicht von SP und Grünen an der Lebenswirklichkeit vorbei, denn mehr als die Hälfte der Studierenden sei bei ihrem Abschluss älter als 25-jährig. Unnötige Bürokratie falle weg, wenn statt einer Ausnahme-Regelung grundsätzlich die Altersgrenze 28 festgelegt werde.

Unverständlich war es für Grüne, SP und CVP, dass die Altersgrenze für Ausbildungsdarlehen nicht von 45 auf 50 Jahre heraufgesetzt wurde, obwohl dieses Angebot möglich sei ohne einen Rappen zusätzliche Kosten für den Kanton. Mit 95 zu 72 Stimmen wurde der Antrag der Kommission für Bildung und Kultur abgelehnt.

(SDA)

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