Russische Gelder in der Schweiz zu Recht gepfändet
Dieser Entscheid des Bundesgerichts wird Russland verärgern: Laut Gericht war die provisorische Pfändung von russischem Staatsvermögen durch die Genfer Handelsgesellschaft Noga zulässig.
Die vom Genfer Financier Gaon beherrschte Import- und Exportfirma Noga steht seit Jahren mit den russischen Behörden im Streit. Konkret geht es um die Zahlung von 1,185 Milliarden Franken für Warenlieferungen, Gaon spricht sogar von 1,5 Milliarden Dollar die ihm Moskau schuldet. Im Jahre 2002 hatte Russland die Schuld von 800 Millionen US-Dollar anerkannt.
Im Mai 2007 liessen die Genfer Betreibungsbehörden bei den drei Banken UBS, Credit Suisse und BNP Paribas liegende Gelder der russischen Zentralbank, welche der Russischen Föderation zugeschrieben werden, provisorisch pfänden. Die gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde der Russischen Föderation hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Die Gelder bleiben gepfändet. «Die russische Regierung muss zahlen. «Sie hat uns nun 14 Jahre warten lassen», sagte Gaon auf Anfrage. Er will in den nächsten Tagen an das Geld herankommen, sobald gewisse Bedingungen durch die Genfer Behörden erfüllt sind, wie er sagte.
Bereits vor einem Monat hatte das Bundesgericht die Pfändung von russischen Vermögenswerten geschützt. Damals ging es um Vermögenswerte der Moskauer Verkehrskontrolle, welche bei der International Air Transport Association (IATA) gepfändet worden waren.
In der gleichen Angelegenheit ist auch eine Klage über eine Milliarde Franken gegen die Eidgenossenschaft vor Bundesgericht hängig. Die Schadenersatzklage steht im Zusammenhang mit einer umstrittenen Intervention des Bundesrates. Provisorisch gepfändete Bilder des Moskauer Puschkin-Museums, die in Martigny ausgestellt waren, wurden auf Geheiss des Bundesrates wieder freigegeben.
(Urteil 5A_618/2007 vom 10. Januar 2008) (dapd)