Rechtsfrage geklärtRussische Vermögen dürfen nicht für Ukraine-Wiederaufbau verwendet werden
Eine Arbeitsgruppe des Bundes kam zum Schluss, dass die Beschlagnahmung privater russischer Vermögenswerte gegen die Bundesverfassung verstossen würde.

- von
- Reto Bollmann
Darum gehts
Der Bundesrat liess klären, ob die Schweiz eingefrorene russische Gelder für den Wiederaufbau in der Ukraine einsetzen darf.
Eine Arbeitsgruppe des Seco befand nun, dass dies nicht zulässig wäre.
Dadurch würden die Bundesverfassung und die geltende Rechtsordnung verletzt.
Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind in der Schweiz grosse russische Vermögenswerte gesperrt worden. International kam die Diskussion auf, ob gesperrte russische Vermögenswerte für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden können. Auch in der Schweiz gab es entsprechende parlamentarische Vorstösse.
Was hältst du vom Befund der Arbeitsgruppe?
Der Bundesrat liess darum die Rechtsfragen zu gesperrten russischen Vermögenswerten klären. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) ist jetzt zum Schluss gekommen, dass die Beschlagnahmung russischer Vermögenswerte gegen die Bundesverfassung und die geltende Rechtsordnung verstossen würde. Dies teilt die Regierung in einer Medienmitteilung vom Mittwoch mit.
Schweiz hat internationale Verpflichtungen
Russland sei grundsätzlich verpflichtet, die Schäden in der Ukraine wiedergutzumachen. Die «entschädigungslose Enteignung von Privateigentum», so das Ergebnis der Arbeitsgruppe, sei in der Schweiz jedoch nicht zulässig. Die Einziehung würde zudem internationale Verpflichtungen der Schweiz verletzen.
Der Bundesrat betont, die Ukraine soll unabhängig von den Diskussionen weiterhin unterstützt werden.
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